BvLB wählt neuen Bundesvorstand
Nach der Fusion zwischen dem BLBS und dem VLW auf Bundesebene im Jahr 2018 konnte die erste "Legislaturperiode" nach vier Jahren und den Wahlen eines neuen Bundesvorstandes am 5. Mai 2022 im Berliner Hilton-Hotel am Gendarmenmarkt erfolgreich abgeschlossen werden. [...]
Zusatztermin: A15/E15 – Workshop
Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir einen zweiten Termin am 14. Mai 2022 anbieten!
vlbs - Wir machen Sie stark!
Landtagswahl 2022 – Ihre Fragen und Forderungen an die Parteien
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Forderungen zur Landtagswahl 2022 in NRW zu artikulieren. Wo soll es mit der beruflichen Bildung in den nächsten 5 Jahren hingehen? Welche konkreten Forderungen haben Sie?
Nehmen Sie teil und unterstützen Sie unseren Verband, indem Sie Positionen zur beruflichen Bildung eine breite demokratische Basis geben!
vlbs - Wir wählen die Zukunft der beruflichen Bildung
Update: Kostendämpfungspauschale
Bereits am 12. Januar (siehe unten) hatten wir darauf hingewiesen, dass die Kostendämpfungspauschale wegfallen würde. Dies ist nun in der am 23. März 2022 verabschiedeten Gesetzgebung für Beamte und Beamtinnen des Landes NRW berücksichtigt worden:
Update: Kinderbetreuung in der Coronapandemie
Kinderbetreuung in der Coronapandemie: Regelung bis zum 23. September verlängert
Die hohen Infektionszahlen in Kitas und Schulen stellen Eltern vor eine Belastungsprobe: Wer kümmert sich um das Kind, wenn die Betreuung pandemiebedingt ausfällt oder das Kind erkrankt ist? Bis zum 23. September 2022 können zusätzliche Sonderurlaubs- bzw. Kinderkrankentage beantragt werden.Update: Ordnungsmaßnahmen
Am 9. März ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich u. a. Änderungen bei den Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG), die wir für Sie aktuell zusammengestellt haben.
Ukraine-Konflikt
Der Krieg in der Ukraine fordert uns als Lehrkräfte heraus, das Thema Krieg in der Ukraine zu thematisieren und uns der Ängste und Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler anzunehmen. Nach der Corona-Pandemie befinden wir uns also in einer erneuten Krise. Aber wir nehmen die Herausforderung an und lassen niemandem zurück! Hier finden Sie zur Unterstützung einige ausgewählte Links zu geeigneten Unterrichtsmaterialien:
Corona-Sonderzahlung
Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Änderungen im Beihilferecht
Informationen über Änderungen im Beihilferecht
Mit Wirkung vom 24.12.2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Auf-wendungen, die nach dem 23.12.2021 entstehen, anzuwenden. Aus Sicht des vlbs sind mit den aktuellen Änderungen des Beihilferechts mehrheitlich Verbes-serungen für die Bediensteten und Pensionäre eingetreten. Nachfolgend geben wir Ihnen ei-nen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung.Besoldungsanpassung 2022
Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamte übertragen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich.aktuell: Streiks und Demonstrationen
Wir werden die Warnstreiks und Protestaktionen massiv ausweiten müssen! Verbände und Gewerkschaften haben nach dem enttäuschenden Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde Warnstreiks angekündigt....
aktuell: Tarifrunde 2023 – vlbs und vLw setzen Zeichen!
"In einem beeindruckenden Zeugnis von Ausdauer und Engagement organisierte der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in NRW e.V. (vLw) und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in NRW e.V. (vlbs) unter dem Dach des BvLB Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. eine 20-stündige Mahnwache vor dem Finanzministerium NRW...."
aktuell: Tarifrunde 2023 – Mahnwache
„Aufbruch statt Stillstand“ gemeinsam setzen wir ein Zeichen für die Einkommensrunde 23!
M A H N W A C H E am 30. + 31.10.2023 07:00 – 17:00 Uhr Jägerhofstr. 6, Düsseldorf Gegenüber vom Haupteingang des Finanzministeriums NRW
aktuell: Tarifrunde 2023 – Erste Verhandlungsrunde am 26.Oktober
Einkommensrunde 2023 - Erste Verhandlungsrunde heute am 26. Oktober
vlbs verlangt Wertschätzung durch schnelle und forderungsgerechte Einigung!
Der vlbs verlangt ein Ergebnis in der ersten Verhandlungsrunde, welches den Forderungen der Verbände und Gewerkschaften vom 11. Oktober in vollem Umfang entspricht.
Stellungnahme: Haushaltsentwurf 2024
Die Schulform Berufskolleg ist von der Politik in vielen Bereichen teilweise dramatisch vernachlässigt worden. Hier finden Sie unsere Forderungen für das Haushaltsjahr 2024. Forderungen, die nicht unrealistisch sind, da Sie in anderen Bundesländern und auch in anderen Schulformen bereits umgesetzt wurden.
aktuell: Tarifrunde 2023 – Forderungen liegen auf dem Tisch!
Ziel von dbb und vlbs ist es, für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder die gleichen Bedingungen durchsetzen, wie sie bereits Ende April für die Beschäftigten der Kommunen und des Bundes erstritten wurden. Und dieses Ergebnis muss zeitnah auf die Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
BvLB wählt neuen Bundesvorstand
Nach der Fusion zwischen dem BLBS und dem VLW auf Bundesebene im Jahr 2018 konnte die erste "Legislaturperiode" nach vier Jahren und den Wahlen eines neuen Bundesvorstandes am 5. Mai 2022 im Berliner Hilton-Hotel am [...]
Zusatztermin: A15/E15 – Workshop
Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir einen zweiten Termin am 14. Mai 2022 anbieten!
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Landtagswahl 2022 – Ihre Fragen und Forderungen an die Parteien
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Forderungen zur Landtagswahl 2022 in NRW zu artikulieren. Wo soll es mit der beruflichen Bildung in den nächsten 5 Jahren hingehen? Welche konkreten Forderungen haben Sie?
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Update: Kostendämpfungspauschale
Bereits am 12. Januar (siehe unten) hatten wir darauf hingewiesen, dass die Kostendämpfungspauschale wegfallen würde. Dies ist nun in der am 23. März 2022 verabschiedeten Gesetzgebung für Beamte und Beamtinnen des Landes NRW berücksichtigt worden:
Update: Kinderbetreuung in der Coronapandemie
Kinderbetreuung in der Coronapandemie: Regelung bis zum 23. September verlängert
Die hohen Infektionszahlen in Kitas und Schulen stellen Eltern vor eine Belastungsprobe: Wer kümmert sich um das Kind, wenn die Betreuung pandemiebedingt ausfällt oder das Kind erkrankt ist? Bis zum 23. September 2022 können zusätzliche Sonderurlaubs- bzw. Kinderkrankentage beantragt werden.Update: Ordnungsmaßnahmen
Am 9. März ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich u. a. Änderungen bei den Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG), die wir für Sie aktuell zusammengestellt haben.
Ukraine-Konflikt
Der Krieg in der Ukraine fordert uns als Lehrkräfte heraus, das Thema Krieg in der Ukraine zu thematisieren und uns der Ängste und Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler anzunehmen. Nach der Corona-Pandemie befinden wir uns also in einer erneuten Krise. Aber wir nehmen die Herausforderung an und lassen niemandem zurück! Hier finden Sie zur Unterstützung einige ausgewählte Links zu geeigneten Unterrichtsmaterialien:
Corona-Sonderzahlung
Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.