Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien
Grundsätzlich werden mit diesem Artikelgesetz die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Alimentation kinderreicher Familien umgesetzt. Darüber hinaus erfolgt eine Neuregelung der Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. Gleichzeitig wird redaktioneller Änderungsbedarf im Landesbesoldungsgesetz und im Landesbeamtenversorgungsgesetz umgesetzt. Das BVerfG hat betont, dass grundsätzlich nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.