Update: Ordnungsmaßnahmen

Update: Ordnungsmaßnahmen

Am 9. März ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich u. a. Änderungen bei den Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG), die wir für Sie aktuell zusammengestellt haben.

Montag, 14. März 2022 | Schlagwörter: Ordnungsmaßnahmen

Ukraine-Konflikt

Der Krieg in der Ukraine fordert uns als Lehrkräfte heraus, das Thema Krieg in der Ukraine zu thematisieren und uns der Ängste und Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler anzunehmen. Nach der Corona-Pandemie befinden wir uns also in einer erneuten Krise. Aber wir nehmen die Herausforderung an und lassen niemandem zurück! Hier finden Sie zur Unterstützung einige ausgewählte Links zu geeigneten Unterrichtsmaterialien:

Samstag, 5. März 2022 | Schlagwörter: Ukraine-Konflikt

Corona-Sonderzahlung

Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Dienstag, 15. Februar 2022 | Schlagwörter: Corona-Sonderzahlung

Stellungnahme zum Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung an allen Lernorten“

Aktenzeichen 526-6.03.15-165628 Curriculare Vorgaben und Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Lernorten – Stellungnahme des vlbs

Die neuen curricularen Vorgaben und Richtlinien für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Schulen begrüßen wir grundsätzlich. Der Lehrplan gibt den Schulen und den Lehrkräften notwendige Orientierung aber gleichzeitig auch gestalterische Freiräume.

Dienstag, 15. Februar 2022 | Schlagwörter: Geistige Entwicklung

Änderungen im Beihilferecht

Informationen über Änderungen im Beihilferecht

Mit Wirkung vom 24.12.2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Auf-wendungen, die nach dem 23.12.2021 entstehen, anzuwenden. Aus Sicht des vlbs sind mit den aktuellen Änderungen des Beihilferechts mehrheitlich Verbes-serungen für die Bediensteten und Pensionäre eingetreten. Nachfolgend geben wir Ihnen ei-nen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung.

Montag, 24. Januar 2022 | Schlagwörter: Beihilfe

Stellungnahme zum Aktionsplan „NRW inklusiv“

"Die Aufgaben der Sonderpädagogik, die Aufgaben der Berufskollegs, die differenzierten Anforderungsprofile für das Lehramt an Berufskollegs sowie die Rolle des Personals an Berufskollegs mit anderen Professionen als dem klassischen Lehramt, müssen konkreter bestimmt und genauer definiert werden." Stellungnahme des vlbs zum Aktionsplan "NRW inklusiv"

Montag, 17. Januar 2022 | Schlagwörter: Inklusion

Besoldungsanpassung 2022

Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamte übertragen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich.

Montag, 10. Januar 2022 | Schlagwörter: Alimentation, Besoldung

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