Stellungnahme zur Lehrkräfterekrutierung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Die bevorstehende Bildungskatastrophe an berufsbildenden Schulen abwenden - Neue Wege für die Personalgewinnung gehen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in die Ausbildung von Lehrkräften einbinden! Stellungnahme des vlbs zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1588
Änderungen im Beihilferecht
Informationen über Änderungen im Beihilferecht
Mit Wirkung vom 24.12.2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Auf-wendungen, die nach dem 23.12.2021 entstehen, anzuwenden. Aus Sicht des vlbs sind mit den aktuellen Änderungen des Beihilferechts mehrheitlich Verbes-serungen für die Bediensteten und Pensionäre eingetreten. Nachfolgend geben wir Ihnen ei-nen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung.Stellungnahme zum Aktionsplan „NRW inklusiv“
"Die Aufgaben der Sonderpädagogik, die Aufgaben der Berufskollegs, die differenzierten Anforderungsprofile für das Lehramt an Berufskollegs sowie die Rolle des Personals an Berufskollegs mit anderen Professionen als dem klassischen Lehramt, müssen konkreter bestimmt und genauer definiert werden." Stellungnahme des vlbs zum Aktionsplan "NRW inklusiv"
16. Schulrechtsänderungsgesetz (Drucksache 17/15911
Stellungnahme zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz (Drucksache 17/15911)
Besoldungsanpassung 2022
Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamte übertragen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich.Änderung des Landesreisekostengesetzes (LRKG)
Die wesentlichen Änderungen des Landesreisekostengesetzes zum 1. Januar 2022 in Stichpunkten im Überblick
Stichtag 31. Januar 2022 für Anträge auf Teilzeit und Beurlaubung
Wenn Sie im Schuljahr 2022/23 in Teilzeit arbeiten, mit der Ansparphase für ein Sabbatjahr beginnen oder sich beurlauben lassen möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen. Der Stichtag gilt auch für Änderungs- und Verlängerungsanträge sowie für Anträge auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung. Damit die Änderung ab dem 01.08.2022 wirksam wird, muss der Antrag bis zum 31.01.2022 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
Frohes Fest und Guten Rutsch
Im Namen des Vorstandes bedanken wir uns bei allen, die sich in einem erneut schwierigen Jahr für unsere Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen eingesetzt haben! Wir werden Ihr Engagement auch im neuen Jahr benötigen, um der beruflichen Bildung eine starke Stimme zu geben!
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Übergang in ein Jahr 2022, welches für uns alle "leichter" werden möge.
vlbs - Auch im Neuen Jahr wieder für Sie da!
Gute Verbandsarbeit für Ihre Gesundheit
Weiterhin kostenfreie FFP2-Masken an öffentlichen Schulen & Antigen-Selbsttests nunmehr mit gebrauchsfertigen Teströhrchen