Masern – Impfschutz
Ab dem 01. März 2020 besteht die Verpflichtung (Masernschutzgesetz), Nachweise über Impfschutz oder Masernimmunität nachzuhalten.Betroffen sind alle Personen, die ab dem 01. Januar 1971 geboren sind und nicht nur vorübergehend in Schule tätig sind oder dort betreut werden. Hierzu zählen neben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Referendar*innen und LABG-Praktikant*innen auch alle Personen, die für andere Anstellungsträger […]