Widerspruch gegen nicht amtsangemessene Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 04.05.2020 (Az.: 2 BvL 4/18) die begründete Vermutung geäußert, dass die Beamtenbesoldung zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig sei. Nach dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation muss der Dienstherr Beamtinnen und Beamten einen Lebensunterhalt gewähren, der ihrem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht (Art. 33 Abs. 5 GG).