Digitales Klassenbuch mit dem Schulmanager-Online
Nach § 120 Schulgesetz dürfen personenbezogene Daten nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Damit sind Papierklassenbücher, die zentral im/vor dem Lehrerzimmer verwahrt werden, nicht datenschutzkonform. Eine Alternative, die Lehrkräfte zudem zeitlich entlastet, bietet der Schulmanager-Online mit seinem digitalen Klassenbuch.