Die Werkstattlehrkräfte in NRW bilden mit der Vermittlung der fachpraktischen Anteile des Unterrichts einen Eckpfeiler der beruflichen Bildung! Es ist für die Lernenden aber auch für die Lehrenden außerordentlich wichtig, dass dieser Unterricht so zeitnah wie möglich wiederaufgenommen werden kann. Dies geht natürlich nur im Einklang mit den zurzeit gültigen Pandemiebestimmungen in Kombination mit den gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen. Diese Verquickung stellt eine besondere Aufgabe dar, der sich der Dienstherr, die Lehrenden und nicht zu Letzt die Lernenden stellen müssen. In den Werkstätten ist es situationsbedingt nicht immer möglich, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten.

Der vlbs fordert für alle Werkstattlehrkräfte:

  • Versorgung aller Werkstattlehrkräfte mit FFP2 Masken um aus Sicherheitsgründen den Mindestabstand von 1,5m im Bedarfsfall unterschreiten zu können
  • bedarfsgerechte Ausstattung aller Werkstattlehrkräfte mit Gesichtsschutzvisier (Faceshield)
  • bedarfsgerechte Ausstattung von fachpraktischen Unterrichtsräumen mit Spuckschutzwänden
  • individuell an die räumlichen, arbeitsspezifischen und pädagogischen Gegebenheiten der jeweiligen Werkstatt angepasste Berechnung der Schülergruppengröße (Faustformel: ½ Theoriegruppe) unter Einbeziehung der Risi-koeinschätzung der jeweiligen Werkstattlehrkraft
  • Erstellung eines Hygiene- und Hautschutzkonzeptes und Anschaffung der erforderlichen Handwasch-, Desinfek-tions- und Hautschutzmittel

Der vlbs vertraut, analog zu den Anordnungen für Förderschulen, auf eine baldige, flächendeckende Lösung des MSB.
Sollte es Fragen geben sprechen Sie ihre Experten gerne an!

Joachim Brandt:  j.brandt@kkbkha.de
Thomas Schürmann: schuermann@tbk-solingen.de
Ulrich Plum: plum@vlbs.de
Frank Hoppen: hoppen@vlbs.de

vlbs – Wir machen uns stark für Sie!

Michael Suermann
Landesvorsitzender

Ralf Laarmanns
Geschäftsführer