Formulare …
Hier finden Sie nützliche und aktuelle Formulare, Materialien etc. zur Bewältigung nicht nur Ihres schulischen Alltags.
Sollte Ihnen hier etwas fehlen, dann schreiben Sie uns!
(NEU!) Widerspruch gegen nicht amtsangemessene Alimentation 2023
Sichern Sie Ihre Ansprüche!
Amtsangemessene Alimentation
Legen Sie noch in diesem Jahr Widerspruch ein!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 eine richtungsweisende Entscheidung zur Grundbesoldung gefällt (AZ 2 BvL 4/18). Deren Umsetzung ist durch die Anpassung des Besoldungsgesetzes im Jahr 2022 erfolgt.
Ob damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen erfüllt werden und ob Parameter wie das nötige Abstandsgebot eingehalten werden, ist u.E. für dieses Jahr ungeklärt. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Anpassungen erfolgen könnten. Der DBB NRW gewährt aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamt:innen weder einen Beratungs- noch einen Verfahrensrechtsschutz.
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann unser Musterantrag verwendet werden. Dieser Antrag gilt nur für das Jahr 2023 und sollte im kommenden Jahr 2024 und den Folgejahren erneut gestellt werden.
Unseren Musterantrag finden Sie hier:
Download Widerspruch Alimentation für das Jahr 2023
Um sich Ihre möglichen Ansprüche für das Jahr 2023 zu sichern, müssen Sie nur noch
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Ihren Absender und Ihre Personalnummer in den Musterantrag eintragen,
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den Antrag mit Datum und Unterschrift versehen und
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ihn per Post bis zum Ende des Jahres 2023 (das Eingangsdatum zählt!) an das LBV bzw. die zuständige Dienststelle bei Ersatzschulen schicken.
Martin Godde
Ausschuss Dienst- und Tarifrecht
Materialien zur Tarifrunde 2023 / Streik und Demo
Zeigen, dass wir mehr wert sind!
Nutzen Sie gerne folgende – für Ihren Bezirk, Ihre Schule, Ihren Kreis-, Stadt- oder Ortsverband – anpassbare Pappen, um auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen!
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023-tvl.html
Informationen zu Streiks und Demonstrationen
https://vlbs.nrw/wp-content/uploads/2023/11/Flyer-Rechte-im-Arbeitskampf.pdf
https://vlbs.nrw/wp-content/uploads/2023/11/Flyer_Beamte_und_Streik.pdf
https://vlbs.nrw/wp-content/uploads/2023/11/Flyer-Hinweise-Streikleitung.pdf
https://vlbs.nrw/wp-content/uploads/2023/11/Flyer-Notdienstvereinbarungen.pdf
Ruhestand
Pension, Rente, ...
Grundsätzlich können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt wird für jeden Monat um 0,3 % gemindert, der vor der vollendeten Regelaltersgrenze liegt. Maximal 14,40 % können bis zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze berechnet werden. Hier finden Sie das beispielhafte Musteranschreiben:
https://vlbs.nrw/wp-content/uploads/2023/09/Musterschreiben-Antragsruhestand.pdf
Berechnen Sie Ihren Versorgungsanspruch mit dem Versorgungsrechner des LBV:
https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/versorgungsrechner
Oder füllen Sie folgendes Formular zur Berechnung Ihres Versorgungsanspruchs durch den vlbs aus:
Materialien zur Vorsorge
Rechtzeitig für morgen sorgen!