Um wechselwilligen Beamtinnen und Beamten die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, können Antragsberechtigte im Rahmen der Sonderöffnungsaktion vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 unter erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme PKV aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt in bestehende Tarifgruppen.

Was bedeutet „Öffnungsaktion für Beamte“?

Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Diese Aufnahme ist unabhängig vom Alter. Der Zugang ist für Personen mit solchen Vorerkrankungen interessant, die hohe Risikozuschläge erfordern würden. Davon können auch Menschen mit Behinderungen betroffen sein. Bei einer Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion gelten folgende Bedingungen:

  • Anspruch auf Aufnahme in normale beihilfekonforme Krankheitskostentarife
  • kein Aufnahmehöchstalter
  • keine Leistungsausschlüsse und Begrenzung eventueller Risikozuschläge aufhöchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrages

Unter welchen Voraussetzungen kann ich an der Öffnungsaktion teilnehmen?

Die Öffnungsaktion gilt für Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit und seit Anfang 2019 auch für Beamte auf Widerruf. Weiter gehören zum teilnahmeberechtigten Personenkreis Pensionäre und erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige an. Wichtig ist, dass die Fristen für die Antragstellung eingehalten werden.

Wie finde ich heraus, welches Unternehmen die besten Leistungen für Menschen mit Behinderungen bietet?

Holen Sie bei den Versicherungsunternehmen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, Informationen über die Leistungen der Beihilfetarife ein, die im Rahmen der Aktion angeboten werden. Dazu richten Sie Anfragen an die Unternehmen Ihrer Wahl oder kontaktieren einen Vermittler Ihres Vertrauens. Insbesondere im Leistungsbereich der Heil-und Hilfsmittel gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifangeboten der Versicherungsunternehmen. Grundsätzlich sollte eine Hilfsmittelversorgung, die sich mit dem medizinischen Fortschritt entwickelt (so genannter offener Hilfsmittelkatalog), ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Tarifs sein.

Wie stelle ich einen Antrag auf Versicherung im Rahmen der Öffnungsaktion?

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sicher sein, dass Sie den für Sie am besten geeigneten Tarif ausgewählt haben. Deswegen ist zu empfehlen, bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Erst danach sollte ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt werden. Die PKV-Unternehmen prüfen mit dem Vorliegen des Antrags, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Öffnungsaktion vorliegen. Sie werden auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur im Rahmen der Öffnungsaktion in Betracht kommt oder zu ihren Bedingungen günstiger ist. Sie selbst sollten erst dann einen formellen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der „Öffnungsaktion für Beamte“ stellen, wenn Sie sich bei Ihrer Wahl des Versicherers sicher sind. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, ist verpflichtet, Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern.

Gibt es ein Zeitfenster, in dem ich eine Krankenversicherung abschließen muss?

 Ja, wenn Sie im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden wollen. WICHTIG: Das Öffnungsangebot gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, frühestens jedoch nach Beendigung eines etwaigen Vorbereitungsdienstes. Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor Beamte auf Widerruf und währenddessen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.

Ausführliche Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen, zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und zu den zu beachtenden Fristen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“ sowie den Informationen des Bundesverwaltungsamtes. Die aktuelle Broschüre ist unter dem Link:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige als PDF-Datei downloadbar.

Was ist bei einem Wechsel von GKV zur PKV noch zu beachten?

Bei Beamten die freiwillig in der GKV versichert sind und Kostenerstattung gewählt haben, entfallen bei der Beihilfeerstattung die Kostendämpfungspauschale (§12a BVO-NRW) und die Belastungsgrenze (§15 BVO-NRW). Diese Beträge finden sie auf der letzten Beihilfeabrechnung. Die Beträge müssen beim Beitragsvergleich vom bisherigen GKV-Beitrag zum künftigen PKV-Beitrag berücksichtigt werden. Beachten Sie die Kündigungszeit in der GKV.

Dieter Lambertz, Thomas Leder
vlbs-Fachberater Beihilfe

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