Der Arbeitskreis Fachlehrer im vlbs freut sich über einen Teilerfolg seiner jahrelangen Arbeit. Der Werkstattlehrererlass enthält erste Änderungen in eine zukunftsweisende Richtung!

Der im Ursprung aus dem Jahr 1969 stammende Erlass, beschäftigt den vlbs und vor allem den Arbeitskreis Fachlehrer*innen nun schon seit sehr langer Zeit. Eingaben, Petitionen, Gespräche mit Ministerium und Politik, so ziemlich alles wurde versucht, um die veraltete Arbeitsplatzbeschreibung der Gruppe der Werkstattlehrkräfte so umzugestalten, dass der Unterricht in der digitalisierten Arbeitswelt und die tatsächlichen Lehrtätigkeiten der Kolleginnen und Kollegen abgebildet werden. Erste Schritte sind geschafft!

Mit der Erlassänderung sind zwei wesentliche Forderungen des vlbs umgesetzt worden. Das Wort der „Unterweisung“ ist der zeitgemäßen Formulierung „Vermittlung der fachpraktischen Anteile des Unterrichts“ gewichen. Damit ist klar, dass auch Werkstattlehrkräfte eine Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts durchführen müssen und dafür Zeit benötigen. Dies war vom Ministerium in vergangenen Zeiten bestritten worden. Ein weiterer Begriff aus dem vorherigen Jahrhundert wurde aus dem Werkstattlehrererlass gestrichen und zwar der Begriff des Arbeitsmaßes. Auch hier spricht man jetzt von Arbeits- und Unterrichtszeit, analog zu den Begriffen wie sie auch bei den Theoriekolleginnen und -kollegen verwendet werden. Die Änderungen der beiden Begrifflichkeiten erscheinen auf den ersten Blick klein und unbedeutend, bieten aber einen wichtigen Grundstein um nun auch über eine Abänderung des Stundendeputats, bis hin zu einer Angleichung auf das Pflichtstundenniveau der Theoriekolleginnen und -kollegen, mit dem Ministerium zu sprechen.

Viele haben sich vielleicht gewundert, dass der Erlass innerhalb von fünf Monaten gleich zweimal geändert wurde. Das Ministerium hatte in der ersten Erlassänderung die Altersermäßigung der Werkstattlehrkräfte nicht berücksichtigt. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem vlbs und dem Ministerium hat der vlbs-Arbeitskreis Fachlehrer*innen auf diesen Mangel hingewiesen, welcher dann auch zeitnah durch das Ministerium nachgebessert wurde.

Ein erster Schritt ist gemacht und Teilziele sind erreicht.  Der vlbs wird  sich weiter für einen zeitgemäßen Unterricht und der damit verbundenen  berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten einsetzen:

  • Reduzierung der Unterrichtsstunden auf das Niveau der Theoriekolleginnen und -kollegen (Pflichtstundenregelung)
  • Zulagen für eine bessere Besoldung und Vergütung
  • berufsbegleitende attraktive Aufstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit adäquater Entlastung
  • einheitliche Ausbildung in NRW

Frank Hoppen
Arbeitskreis Fachlehrer*innen im vlbs

vlbs – Wir setzen uns für Sie ein!