Impfen – Testen – Schulbetrieb
vlbs: Sicherheit hat oberste Priorität!

Mit der Schulmail vom 25.8.21 erfolgten einige Präzisierungen für den Schulbetrieb.

Testbescheinigungen für Jugendliche ab 16 Jahren.

Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren ist auf Wunsch wieder eine individuelle Testbescheinigung auszufüllen. Für 16-Jährige gilt der Schülerausweis nicht mehr pauschal als Testbescheinigung. Im Sinne der allgemeinen Sicherheit ist dieser Schritt grundsätzlich zu begrüßen.

Der vlbs fordert alternative Testkonzepte, welche die Lehrkräfte an Berufskollegs entlasten. Die Einrichtung von schulnahen Testzentren in Analogie zu den Impfzentren an Berufskollegs würden dazu beitragen, dass Lehrkräfte endlich wieder „nur“ Lehrkräfte sein können.

Impfangebote für Schülerinnen und Schüler.

Der vlbs unterstützt die Impfaktionen in den Berufskollegs. Jede geimpfte Person in unseren Schulen erhöht die Sicherheit und trägt zum Erhalt des Präsenzunterrichts bei.

Auf Lehrerinnen und Lehrern kommt die Aufgabe zu, Schülerinnen und Schüler zu informieren. Wobei es aus Sicht des vlbs hier nur um eine Information zum Impfangebot gehen kann. Medizinische Fachberatung muss von Expertinnen und Experten erfolgen und darf nicht Lehrerinnen und Lehrern auferlegt werden.

Damit alle Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg von dem Impfangebot in der Schule profitieren können, sind die Zeiträume der Impfaktionen auszuweiten.

Präsenzunterricht nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden.

Mit der 3G-Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde durch die Coronabetreuungsverordnung geregelt, dass der Präsenzunterricht nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden ist. Bei allem Verständnis für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts hat Sicherheit in Schule die oberste Priorität!

Der vlbs fordert:

  • Die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht bis mindestens Ostern.
  • Lehrkräfte müssen auch weiterhin mit FFP 2-Masken versorgt werden.
  • Die Einrichtung von externen (mobilen) Testzentren zur Entlastung der Lehrkräfte in Schulnähe, in Analogie zu den Impfzentren.
  • Für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler müssen COVID-19 Tests in Testzentren weiterhin kostenfrei sein.
  • Auch geimpfte Personen (Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler) müssen sich auf Grund der zunehmenden Impfdurchbrüche kostenlos testen lassen dürfen.
  • Der Einsatz von Raumluftfiltern in Berufskollegs muss in der aktuellen Situation ernsthafter in den Blick genommen werden.
  • Bei Schulneubauten muss in jedem Klassenzimmer ein Waschbecken vorhanden sowie eine Belüftungsanlage integriert sein.

Michael Suermann
vlbs Landesvorsitzender

vlbs – Wir setzen uns für sie ein!