Widerspruch einlegen gegen nicht amtsangemessene Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 04.05.2020 (Az.: 2 BvL 4/18) die begründete Vermutung geäußert, dass die Beamtenbesoldung zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig sei. Nach dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation muss der Dienstherr Beamtinnen und Beamten einen Lebensunterhalt gewähren, der ihrem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht (Art. 33 Abs. 5 GG).

Ob dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge in NRW haben wird, werde vom Finanzminister geprüft, erklärt Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. Er empfiehlt, jährlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Dazu können Sie den vom DBB NRW erstellten Musterbrief* verwenden, den wir für Lehrkräfte an Berufskollegs angepasst haben.

Das für vlbs-Mitglieder vorbereitete Schreiben finden Sie unter: www.vlbs.de/formulare im Word-Format.

Um sich Ihre möglichen Ansprüche für das Jahr 2021 zu sichern, müssen Sie in dem Musterschreiben nur noch

  • Ihren Absender und Ihre Personalnummer eintragen,

  • den Brief mit Datum und Unterschrift versehen und

  • ihn per Post bis spätestens zum Ende des Jahres 2021 an das LBV schicken (Nur das Eingangsdatum zählt!).

Bitte denken Sie daran, den Antrag auch im Jahr 2022 zu stellen, und für jedes weitere Haushaltsjahr, bis Sie einen Bescheid erhalten.

Dorothee Hartmann
Bezirksverband Köln

Dr. Markus Soeding
Bezirksverband Köln

vlbs – Wir setzen uns für Sie ein!

* Quelle: Deutscher Beamtenbund Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Muster_Mindestalimentation/Grundbesoldung. Abrufbar unter: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/ (21.10.2021)