Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf die Beamtinnen und die Beamten übertragen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich.

Dies beinhaltet u.a. eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende “Corona-Sonderzahlung” als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 €, Anwärterinnen und Anwärter erhalten 650 € sowie eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. Die “Corona-Sonderzahlung” wird nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus. Eine Kompensation wird leider von der Landesregierung abgelehnt.

Doch der vlbs und der DBB NRW arbeiten weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll.

Wir empfehlen grundsätzlich einen Widerspruch dazu auch im Jahr 2022 zu stellen, und für jedes weitere Haushaltsjahr, bis Sie einen Bescheid erhalten. Das Musterschreiben als Download finden Sie auf der Homepage.

Unsere Forderungen zur Steigerung der Attraktivität und zur verfassungsgemäßen Grundbesoldung müssen u.E. dabei berücksichtigt werden, unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter wird zwar ein Signal der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst in unserem Land gesetzt – denn sie leisten gerade in der Pandemie herausragende Arbeit – aber berücksichtigt man die gegenwärtige Inflation ist dies nicht ausreichend. Zusätzlich müssen wir künftig gerade hoch qualifizierte, gut ausgebildete Fachkräfte gewinnen und ein attraktiver Arbeitgeber bleiben.

Martin Godde
Ausschuss Dienst- & Tarifrecht

vlbs – Wir setzen uns für Sie ein!