Aktenzeichen 526-6.03.15-165628
Curriculare Vorgaben und Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung an allen Lernorten – Stellungnahme des vlbs

Die neuen curricularen Vorgaben und Richtlinien für den zieldifferenten Bildungsgang
Geistige Entwicklung an allen Schulen begrüßen wir grundsätzlich. Der Lehrplan gibt
den Schulen und den Lehrkräften notwendige Orientierung aber gleichzeitig auch
gestalterische Freiräume.