Bericht der Fachgruppe Dienstrecht in der BvLB-Fachkommission „Dienst-/Tarif-/Versorgungsrecht“ DTV
zum Forum V des Berufsbildungskongress am 6. Mai 2022, 14.00 bis 14.50 Uhr
im Hilton, Berlin.

Referenten: Wolfgang Lambl (BvLB), Prof. Dr. Karl-Heinz Gerholz  (Universität Bamberg)

Digitale Unterrichtsformen bedingen zwangsläufig neue Arbeits(zeit)modelle

„Ich hoffe, dass ich die paar Jahre bis zur Pensionierung ohne diesen Mist auskomme“

„Die jeweiligen Situationen an den Schulen erfordern einen eigenen Ermessungsspielraum“

„Wesentlich ist die Differenzierung über das Anforderungsniveau: Wer viel zu leisten hat, ob im Lehr- oder Organisationsbereich, sollte im anderen Bereich entsprechend entlastet werden.“

Zitate von Lehrkräften aus der Studie zur Arbeitszeit von Prof. Gerholz

Beim Berufsbildungskongress des BvLB in Berlin am 06.05.2022 wurden im Rahmen der angebotenen offenen Foren unter der Leitung von Wolfgang Lambl im Bereich Dienst- und Beamtenrecht / Tarifrecht im Forum V sowohl das Thema „Arbeits(zeit)modelle“ als auch das Thema „angemessene Entlohnung“ erörtert. Im ersten Programmpunkt ging es um die Frage, ob die klassische Lehrerarbeitszeitverordnung ausgespielt hat. Damit die Lehrkräfte ihre Zukunftsrolle einnehmen können, ihren pädagogischen Auftrag erfüllen können und Lerninhalte aufbereiten können, müssen die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Dabei sind auch Arbeitszeitregelungen moderner und agiler auszugestalten. Auf den letzten DTV-Seminaren in Königswinter wurde sich bereits im Vorfeld dazu mit Prof. Dr. Karl-Heinz Gerholz (Universität Bamberg) dazu ausgiebig ausgetauscht. Da in den Bundesländern die Unterrichtsdeputate bzw. die Pflichtstunden pro Woche unterschiedlich abgerechnet werden, könnte es das Ziel sein, aufgabenorientiert abzurechnen und nicht über die Zeit.

Im Berufsbildungskongress 2019 wurde das Thema „24/7“ bei Lehrkräften bereits im Forum „Jenseits des Kabels“ thematisiert. Die Pandemie beschleunigte die Diskussionen. Seitdem stehen die vorhandenen Ressourcen in keinem Verhältnis zu Belastung der Lehrkräfte. Hinzu kommt die seit Jahren latent vorhandene Kritik an der Handhabung des derzeitigen Arbeitszeitmodells: z.B. wie ist die Vergleichbarkeit von Korrekturfächern mit Nichtkorrekturfächern und wie ist die Umsetzung in der Pflichtstundenregelung zu handeln. Das Handlungsfeld Schule weist etliche Bereiche auf, die es seitens der Lehrkräfte laut Allgemeiner Dienstordnung zu erbringen gilt. Diese Tätigkeitsbereiche sowie Verwaltungstätigkeiten haben im Rahmen der Digitalisierung zugenommen. Hier sollte es an der Zeit sein, den Transformationsprozess aufzugreifen und die dazugekommenen Aufgaben ähnlich wie in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes in zukünftige Arbeitsmodelle bei Lehrkräften mitaufzunehmen.

In der offenen Diskussion tauchten dahingehend Fragen auf, die z.B. die Abrechnung von Stunden betrafen, die parallel in Präsenz, aber auch in Distanz gehalten wurden. Ebenso ist es für Fachpraxislehrkräfte schwierig, online Unterricht zu gestalten, da fachpraktische Tätigkeiten eher in der Praxis vermittelt werden können.

Die vorgestellte Studie zur Arbeitszeit in der digitalen Welt der Lehrkräfte beruht zum großen Teil auf der Szenariotechnik. Ziel ist der Vergleich zur klassischen Pflichtstundenregelung gegenüber den flexiblen Arbeitszeitmodellen und Remote Modellen. Die z.T. gegebenen offenen Antworten in der Studie sind noch nicht alle ausgewertet und kategorisiert. Hier gilt es nach der Auswertung abzuwägen, welche Modelle für die Lehrkräfte, insbesondere die zukünftigen Lehrkräfte der Generation Z, umsetzbar sind, so dass die Work-Life-Balance für alle Beteiligten stimmig ist. Grundsätzlich ist laut Studie die Work-Life-Balance stimmig, obwohl das Gefühl vorherrscht, dass Mehrarbeit vorliegt. Von Bedeutung ist auf jeden Fall die Gestaltung der Arbeitszeitmodelle familiengerechter vorzunehmen. Bezogen auf die Altersstruktur zeigt sich, dass je jünger die Lehrkräfte sind, desto offener sind diese für neue Arbeitszeitmodelle. Hier stellt sich nur die Frage, ab wann ist man alt? Bei der Generation Z ist das Bedürfnis nach fixen Slots, offenen Slots, Arbeiten mit Lernplattformen und flexibleren Stundenplänen und der passenden Anrechnung der Arbeitszeit sehr hoch. Sie sind mehr intrinsisch motiviert und dementsprechend sollte kein extrinsischer Anreiz erfolgen: der Korrumpierungseffekt ist z.B. marginal bei Beförderungsstellen im Bereich A13/EG 13 zu A14/EG 14.

Fazit: Die zukünftige Entwicklung in dem Bereich Arbeits(zeit)modelle für Lehrkräfte ist ein vielfältig diskutiertes Thema und wir hoffen, dass sowohl der BvLB als auch der vlbs richtungsweisend für alle Lehrkräfte diese mitgestalten und auch auf politischer Ebene mitbestimmen kann.

Im Rahmen des Forums verabschiedete Wolfgang Lambl seinen langjährigen Partner im Dienst- Beamtenrecht / Tarifrecht beim BvLB  Dieter Hartmann und sich mit Abmoderation der Veranstaltung und stellte seinen designierten Nachfolger Andreas Hilgenberg vor.

Martin Godde
vlbs NRW
Ausschuss Dienst-/Beamtenrecht und Tarifrecht