Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022

Tankrabatt, Energiepauschale, Steuern & Co.

Am 23. Mai d. J. wurde durch den Bundestag das neue Steuerentlastungsgesetz verabschiedet. Hier die wichtigsten Regelungen, die auch unsere Mitglieder betreffen.

Der Tankrabatt wurde nur für die Monate Juni bis August 2022 beschlossen. Er betrug knapp 30 Cent je Liter für Benzin und für Diesel 14 Cent je Liter.

Es wird eine Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300,00 € gezahlt an alle Erwerbstätige, Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte. Die Auszahlung soll mit dem Septembergehalt erfolgen und ist steuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig. Allen, die im Jahr 2022 gearbeitet haben – und sei es auch nur ein Tag – steht dieser Betrag zu.

Das Kindergeld wurde einmalig im Juli um 100,00 € aufgestockt.

Die EEG-Umlage beim Strom in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstande entfällt zum 1. Juli 2022.

Der Grundfreibetrag wurde um 363,00 € auf 10.347,00 € angehoben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten steigt von 1.000,00 € auf 1.200,00 €. Beide wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht. Desweiteren seigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um 2 Cent auf 38 Cent. Diese Anhebung gilt für die Jahre 2022 bis 2026. Außerdem kann die Homeoffice-Pauschale von maximal 600,00 € auch für 2022 geltend gemacht werden.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuer-Erklärung für 2021 wird auf den 31. Oktober 2022 verlängert. Die Steuererklärung 2022 muss bis zum 30. September 2023 abgegeben werden und die Erklärung für 2023 bis zum 31. August 2024. Danach soll wieder wie üblich der 31. Juli gelten.

Die Ampelkoalition will fast 140 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen zur Finanzierung dieser und weiterer Maßnahmen.


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