Mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von Office365!

Das OLG Karlsruhe hat in einem rechtskräftigen Grundsatzurteil festgestellt, dass öffentliche Auftraggeber, also auch Schulen und Schulträger, darauf vertrauen können, wenn ihnen IT-Anbieter Datenschutz-Kompatibilität zusichern.

Schulleitungen, die Microsoft-Produkte in ihrer Schule nutzen wollen, sahen sich möglicherweise in der Verantwortung zu beweisen, dass Microsoft Schülerdaten grundsätzlich nicht missbräuchlich im Sinne der europäischen Datenschutzverordnung nutzen könnte. Diesen Beweis hier zu erbringen ist nahezu unmöglich. Mit diesem Urteil ist zu erwarten, dass nun den Beteuerungen Microsofts Glauben geschenkt werden darf, dass das Softwareprodukt den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Insbesondere für die Berufskollegs ist es evident wichtig, Office im Sinne einer digitalen und medialen Berufsvorbereitung einsetzen zu können. Dies schließt im Rahmen des Erwerbs digitaler Schlüsselkompetenzen natürlich nicht aus, mit den Schülerinnen und Schülern mögliche Gefahrenquellen zu thematisieren und für den jeweiligen (unterrichtlichen) Zweck auch alternative Softwareprodukte einzusetzen.

Auch ist dieses Urteil kein Freibrief, IT-Produkte, hier beispielsweise Office365, in der Schule „einfach“ einzusetzen. Die Einbindung der Mitwirkungsgremien der Schule bei der Einführung digitaler Lehr- und Lernsysteme (vgl. §8 SchulG NRW) und ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nach wie vor notwendig und unerlässlich.

Links:

https://www.news4teachers.de/2022/09/wegweisendes-urteil-behoerden-schulen-duerfen-darauf-vertrauen-wenn-it-anbieter-ihnen-datenschutz-kompatibilitaet-zusichern/

https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Kein+Ausschluss+aus+Vergabeverfahren+wegen+Einbindung+der+luxemburgischen+Tochtergesellschaft+eines+US-amerikanischen+Unternehmens+als+Hosting-Anbieterin/?LISTPAGE=7373457

Sven Mundry
Arbeitskreis Digitalisierung

vlbs – Wir informieren Sie rechtzeitig!