Corona als Dienstunfall

Situation: Corona wird als Dienstunfall großteils nicht anerkannt. Zudem ist unklar, wie viele Fälle es überhaupt gibt. Unsere Dienststelle ist der Ansicht, dass Corona und Dienstunfall nichts miteinander zu tun haben. Der Hauptpersonalrat hingegen befürwortet zumindest die Aufnahme in eine Statistik. Offensichtlich ist aber, dass Verbeamtete und Tarifbeschäftigte beim Thema Dienstunfall/Arbeitsunfall  unterschiedlich behandelt werden: bei Tarifbeschäftigten handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der nach Zivilrecht beurteilt wird und in der Regelung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sehr klar ist (siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp). Bei Verbeamteten gilt das Verwaltungsrecht, welches problematischer in der Anwendung ist. Dies bedeutet, dass verbeamteten Kolleg*innen nach einem ablehnenden Bescheid seitens der Bezirksregierung bisher nur der Klageweg bleibt. Die Ablehnungen wurden, soweit uns bisher bekannt ist, immer mit dem fehlenden kausalen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Dienstort Schule begründet, was vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen an den Schulen als realitätsfern zu bezeichnen ist! Kolleg*innen, die vielleicht in Folge von Long COVID frühzeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen, bleibt der Ausgleich von Pensionseinbußen durch dieses starre Verwaltungshandeln verwehrt, es sei denn, sie sind auf dem Klageweg erfolgreich.

Unterschiedliche Regierungspositionen: Das Gesundheitsministerium unter Karl-Josef Laumann erkennt Corona als Dienstunfall für diejenigen an, die direkt mit Patienten im Kontakt sind (OP, Pflege, …). Aber das Schulministerium unter Dorothee Feller sowie das Innenministerium unter Herbert Reul überprüfen jeweils den Einzelfall. Corona wird demnach als Dienstunfall anerkannt, wenn ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Diese Beweisführung ist für die Betroffenen fast unmöglich! Bisher haben nur einige wenige Gerichte zugunsten von Klagenden entschieden.

Position des AKLG: Wir fragen uns, warum es sein kann, dass Corona als Dienstunfall pauschal und ohne Kausalitätsprüfung für eine Gruppe von Beschäftigten anerkannt wird und für eine andere nicht! Die Menschen, die im direkten Kontakt mit Patienten sind, arbeiten sogar unter Vollschutz, Lehrer*innen (und Schüler*innen) hingegen nicht, so dass die Gefahr einer Ansteckung am Dienstort Schule als weitaus höher zu bewerten ist!

Verbandsposition: Der vlbs rät seinen Mitgliedern, eine dauerhafte Corona-Erkrankung als Dienstunfall zu deklarieren. Wir fordern insbesondere das Schulministerium auf, Farbe zu bekennen und diejenigen Dienstunfallanzeigen großzügig zu behandeln!

Birgit Heidler & Frank Hoppen

vlbs – Wir wollen, dass Sie gesund bleiben!