Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung –
Das, was bleibt, ist ein fundamentaler Kollateralschaden!

Die ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung, welche am 14.12.22 vorgestellt wurden, sind aus Sicht des vlbs für die Berufskollegs weder zielführend, noch ausreichend. Einschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten sowie das Damoklesschwert der potenziellen Versetzung sind wenig zielführend und werden mit Sicherheit am Berufskolleg nicht zu den erhofften Quantitäten zur Unterrichtsversorgung führen. Was bleibt, ist ein fundamentaler Kollateralschaden, den man sich hätte sparen können.

Der vlbs fordert:

  • Einschränkungen zur Teilzeit für Lehrkräfte an Berufskollegs umgehend zurückzunehmen.

  • Abordnungen und Einschränkungen der Teilzeit auf freiwillige Basis anzulegen.

Weiter fordert der vlbs, den Zugang zum Beruf der Lehrkraft am Berufskolleg attraktiver zu machen.

  • Stipendien für Studierende mit Lehrämtern in Mangelfächern

  • Deutliche Zulagen für Lehrkräfte mit Mangelfächer

  • Auflegen einer Imagekampagne für das Berufskolleg als attraktiver Arbeitsplatz

  • Zukunftsorientierte Stellenvergaben – Berufskollegs müssen JETZT die Möglichkeit erhalten, mehr Lehrkräfte einstellen zu können, um die prognostische Lücke 2030 zu überbrücken.

  • Deutlich mehr Transparenz über den Zugang zum Lehramt für das Berufskolleg

  • Aufstockung des Haushalts von 1247 Stellen, um die ausgewiesene Lücke der Personaldecke im Haushalt auszugleichen. Nur so ist eine angemessene Unterrichtsabdeckung, gemäß der Vorgaben, überhaupt möglich. Der vlbs fordert, ein Ende der Verschleierung des Mangels.

vlbs – eine starke Gemeinschaft

Michael Suermann
Vorsitzender