Bis 67 arbeiten!?

Das war die Leitfrage der gemeinsamen Info-Veranstaltungen von vlbs und vLw zum Themenbereich Pensionierung und Versorgung am 02. Februar 2023 am Berufskolleg Senne in Bielefeld.

Die anwesenden interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer folgten aufmerksam den Ausführungen von Detlef Sarrazin als Experte des vlbs zum Themenbereich. Die Veranstaltung wurde begleitet von Udo Wibbe, der für den vLw die Beratung zu Pension und Versorgung im Bereich der Bezirksregierung Detmold übernimmt. Die Bandbreite der Informationen reichte dabei von Abschlägen bis Zurechnungszeiten.

Dienstbezüge und Dienstzeiten

Anhand anschaulicher Bespiele verdeutlichten die kompetenten Referenten, wie sich Dienstzeiten zusammensetzen und was als Dienstbezüge die Grundlage für die Berechnung der Pension sind. Eine wichtige Information in diesem Zusammenhang war u.a. die Klarstellung, dass für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen nicht der Umfang der Beschäftigung in den letzten beiden Dienstjahren entscheidend ist, sondern die Besoldungsgruppe an sich. Denn die Besoldungsgruppe der mindestens zwei letzten Dienstjahre ist die Grundlage der Berechnung der Pension, nicht der Beschäftigungsumfang.

1,79375 – eine Zahl die alle zum Ende auswendig konnten.

Dennoch hat der Beschäftigungsumfang Auswirkungen auf die Höhe der Pension, denn mit einer Teilzeitbeschäftigung verdient sich auch nur die anteilig berechnete Steigerungsrate der Pension. Mit der Vollbeschäftigung steigt der Pensionswert um 1,79375 % pro Jahr der Beschäftigung, so dass bei 40 Dienstjahren sich der Höchstsatz von 71,75% ergibt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung über den gesamten Zeitraum würde sich demnach anteilig auch nur die Hälfte dieses Wertes, 35,875%, ergeben. Dieser Wert liegt damit nur knapp über der Grundversorgung, die den Beamten etwa bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit zugestanden wird.

Teilzeitarbeit = Teil-Anrechnung für die Pension

Diese Erkenntnis ließ viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer ins Grübeln kommen, die wegen Kindererziehung oftmals Teilzeitbeschäftigungen in Anspruch genommen hatten. Auch diejenigen, die überlegt hatten, Altersteilzeit oder ein Sabbatjahr (Teilzeit im Blockmodell) in Anspruch zu nehmen mussten realisieren, dass hier dieselben Mechanismen für die Pension greifen. Die Konditionen für Altersteilzeit haben sich zudem nochmals ungünstiger im Verhältnis Arbeitszeit zu Besoldung entwickelt.

Abschläge – noch mehr Minus!

Für die Fälle früherer Zurruhesetzung auf Antrag oder wegen Dienstunfähigkeit kam noch eine weitere Vokabel ins Spiel – Abschläge! Kurzgefasst: Für jeden Monat früherer Zurruhesetzung werden 0,3 % von der erreichten Pension abgezogen. Für vor dem 60. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzte Beamtinnen und Beamte gibt es zwar Zurechnungszeiten, bei Schwerbehinderung gelten nochmals besondere Regelungen und die Abschläge sind bei maximal 14,4 % gedeckelt, doch „knapp 15 % mehr oder weniger in der Tasche sind schon eine Menge“, wie eine der Zuhörerinnen trefflich formulierte.

Das Beratungsangebot der Verbände

Viele weitere Detailfragen zu Anrechnungs- und Ausbildungszeiten, Kindererziehungs(ergänzungs)zeiten, Verrechnungen von Renten und Pensionen, Hinzuverdienstmöglichkeiten und Risikoabsicherungen für den Fall der Dienstunfähigkeit wurden kenntnisreich und anschaulich beantwortet, so dass das Resumee eines Teilnehmers der Veranstaltung lautete: „Dies war mal eine der besseren Informationsveranstaltungen zum Thema, die hätte ich auch gern an meiner Schule!“

Wenn Sie als Leserin oder Leser selbst Interesse haben, melden Sie sich gern bei Ihren Bezirksgruppen; Orts- oder Kreisverbänden des vlbs oder auch direkt beim Autor (sarrazin@vlbs.de) oder über die Geschäftsstelle des vlbs in Düsseldorf (info@vlbs.de) und vereinbaren für Ihre Schule – vielleicht auch gemeinsam mit Ihrer Nachbarschule – einen Termin. Auch für die unverbindliche Berechnung von Pensionen stehen Ihnen die Verbände über ihre jeweilige Geschäftsstelle und für den vlbs die Ansprechpartner auf der Innenseite des bbw zur Verfügung

Foto (von links Udo Wibbe (vLw), Bernd Homuth (Vorsitzender Stadtverband Bielefeld), Andrea Kiese (BK Senne) und Detlef Sarrazin (Referent – vlbs) und Bericht

Detlef Sarrazin