vlbs vor Ort 

Alles Wichtige rund ums Thema Pension und Versorgung – Informationsveranstaltung mit Detlef Sarrazin auf Einladung des Kreisverbandes Märkischer Kreis Nord. 

Für mehr Durchblick beim schwierigen Thema Pension und Versorgung sorgte Detlef Sarrazin vom vlbs bei der Informationsveranstaltung, die am 26. April 2023 in den Räumlichkeiten der Abteilung Land- und Gartenbau am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn stattfand und zu der der Kreisverband Märkischer Kreis sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder eingeladen hatte. 

Klar, die großen Eckwerte, die die Pension betreffen, sind schnell umrissen und vielen auch bekannt, so Detlef Sarrazin zum Einstieg in die Veranstaltung: Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt zurzeit 71,75 %. Voraussetzung: man kann 40 Dienstjahre nachweisen. 

Nicht immer, so führte Sarrazin indes aus, sei hinreichend bekannt, dass bei der Berechnung der Dienstzeiten auch der Wehr- oder Ersatzdienst, Ausbildungszeiten (etwa ein Studium), Zurechnungszeiten und ggf. Angestelltenzeiten einfließen. 

Ein weiterer oft bekannter Eckwert, den Detlef Sarrazin herausstellte, sind 3,6 %. Um diese Prozentzahl wird die Pension vermindert – für jedes Jahr, das man eher in Pension geht. Was die Abschläge anbelangt, solle einem jedoch auch bewusst sein, warnte Sarrazin, dass sich diese auf die Gesamtdauer des Versorgungsbezuges auswirken. Andererseits, so fuhr er fort, sei ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50% mit Vollendung des 63. Lebensjahres der vorzeitige Ruhestand auch ohne Abschläge möglich. 

Gerade mit Blick auf das oft tabubehaftete Thema Schwerbehinderung warnte Sarrazin seine Zuhörer jedoch auch vor falscher Scham: „Besonders im Fall drohender vorzeitiger Zurruhesetzung von Amts wegen kann also jemand mit einem GdB von mehr als 50% zum Beispiel selbst den Antrag auf Zurruhesetzung stellen. Man sollte nicht so lange warten, bis die Ruhesetzung zwangsweise von Amts wegen erfolgt. In jedem Fall sollten Sie über Ihren Schatten springen und sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden.“ 

Darüber hinaus erläuterte Detlef Sarrazin im Dialog mit seinen Zuhörern schwerpunktmäßig auch die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung (etwa Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen, verschiedene Sabbatjahrmodelle, Altersteilzeit, Familienpflegzeit) auf die Pension. 

Auch auf die Frage, was schon jetzt und heute zu tun ist, wo man noch nicht im Ruhestand ist, gab er konkrete Antworten. Man solle beispielsweise schon frühzeitig beim Land NRW als Beamtin oder Beamter einen Antrag auf Versorgungsauskunft stellen. Seit dem 01.01.2021 bestehe nämlich ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft für Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zu diesem Zweck habe das LBV ein Online-Antragsverfahren auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. (Online-Antragsverfahren Versorgungsauskunft | Finanzverwaltung NRW) So könne man sicherstellen, dass alle Daten, die in die versorgungsrechtliche Bewertung einfließen, richtig aufgenommen seien. 

Einstweilen jedoch, so Sarrazin, gelte: „Bleiben Sie gesund, bleiben Sie im Dienst, solange Sie mögen und wenn es soweit sein sollte, genießen Sie gesund und fit den wohlverdienten Ruhestand.” Schön, dass schon jetzt Detlef Sarrazin mit dieser hochinformativen Veranstaltung deutlich mehr Klarheit in das komplizierte Thema Pension und Versorgung bringen sowie manchem sicher auch die eine oder andere Sorgenfalte aus dem Gesicht treiben konnte.