
OVP 2023: Erfolgreiche Verbandsarbeit des vlbs!
Am 15.04.2022 hat das MSB die novellierte Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung veröffentlicht (OVP). Besonders die geplanten Änderungen zur personellen Zusammensetzung der Prüfungskommissionen in den Staatsprüfungen hat der vlbs kritisch hinterfragt und als nicht hilfreich für eine zeitgemäße Prüfungskultur bewertet (siehe bbw März/April 2023). Im betroffenen § 31 der neuen OVP zur Zusammensetzung und zu den grundlegenden Aufgaben des Prüfungsausschusses wird es nun gegenüber den bisherigen und bewährten Regelungen keine Änderungen geben! Dieses für die Lehramtsanwärter*innen, die Lehrer*innen in Ausbildung und für die Seminarausbilder*innen in den Zentren für schulpraktische Ausbildung gute Ergebnis, begrüßt der vlbs. Die Entwurfsfassung hatte noch vorgesehen, dass in den zukünftigen Staatsprüfungen nur noch Fremdprüfer*innen in den Prüfungskommissionen beurteilend teilnehmen dürfen. Das führte bei vielen Seminarausbilder*innen und bei den auszubildenden Lehrkräften zu großer Unruhe und zu der Sorge, dass das Referendariat zuungunsten einer langfristigen Ausbildung größtenteils zu einem bloßen „teaching for the test“ werden könnte.
Auch wenn die neue OVP gegenüber der bisherigen Fassung keine grundlegenden Änderungen im Ausbildungsgefüge vorsieht, so ist doch klar, dass alle zukünftigen Änderungen in der Ausbildungsverordnung den rasanten Entwicklungen in der KI gegenüberstehen werden. Textgenerierenden Chatbots und weitere jetzt noch nicht absehbare digitale Entwicklungen werden folgen und unterstreichen den disruptiven Charakter.
Damit ist auch klar, dass sich ein zukunftsfähiger Vorbereitungsdienst agil den Verfahren der Leistungsermöglichung, -erbringung und -überprüfung stellen muss.
Der vlbs wird die Entwicklungen im Vorbereitungsdienst auch weiterhin intensiv begleiten.
Wolfgang Förmer
Stellv. Vorsitzender