Siebte Verordnung zur Änderung der APO-BK (“Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht”)

Innovativer, digitaler Unterricht am Berufskolleg benötigt Rechtsrahmen und Ressourcen

vlbs und vLw freuen sich, dass Schulministerin Dorothee Feller am 04.09.2023 in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich die Innovationsfähigkeit und gute Vernetzung der Berufskollegs gelobt hat.

vlbs und vLw halten es auch für unerlässlich, dass den Berufskollegs durch eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufskollegs (APO-BK) die Option eingeräumt wird, jungen Menschen an unseren Berufskollegs durch digitalisierte Unterrichtsformate und Arbeitsumgebungen noch besser auf die digitale Arbeitswelt von morgen vorzubereiten und dafür auch die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzformaten zu erlauben.

vlbs und vLw erwarten, dass bei der Entscheidung über zusätzliche Distanzlernphasen für einen Bildungsgang in einem Berufskolleg

  • die konkrete Kompetenzerweiterung, eine didaktische Notwendigkeit und der Zielgruppeneignung prioritär sind,

  • ein transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Einführung von Blended-Learning-Formaten an dem einzelnen Berufskollegs durch weitere, erforderliche Rechtsänderungen abgesichert wird,

  • die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse in allen Bundesländern auch weiterhin gegeben sein wird und

  • die IT-Ausstattung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte an allen Lern-/ Lehrorten angemessen bereitsteht.

Gerade die bisherigen Schulversuche zum Blended-Learning haben bewiesen, wieviel Innovationskraft die Berufskollegs haben.

Jetzt gilt es, diese wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisse behutsam und strukturiert von den bisher knapp 30 beteiligten Berufskollegs auf alle 250 öffentlich-rechtlichen Berufskollegs landesweit zu übertragen.

Und nun ist Ihr Beitrag gefragt!
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Hier finden Sie den Entwurf der 7. Verordnung zur Änderung der APO-BK als PDF-Datei.