Siebte Verordnung zur Änderung der APO-BK (“Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht”)
Innovativer, digitaler Unterricht am Berufskolleg benötigt Rechtsrahmen und Ressourcen
vlbs und vLw freuen sich, dass Schulministerin Dorothee Feller am 04.09.2023 in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich die Innovationsfähigkeit und gute Vernetzung der Berufskollegs gelobt hat.
vlbs und vLw halten es auch für unerlässlich, dass den Berufskollegs durch eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufskollegs (APO-BK) die Option eingeräumt wird, jungen Menschen an unseren Berufskollegs durch digitalisierte Unterrichtsformate und Arbeitsumgebungen noch besser auf die digitale Arbeitswelt von morgen vorzubereiten und dafür auch die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzformaten zu erlauben.
vlbs und vLw erwarten, dass bei der Entscheidung über zusätzliche Distanzlernphasen für einen Bildungsgang in einem Berufskolleg
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die konkrete Kompetenzerweiterung, eine didaktische Notwendigkeit und der Zielgruppeneignung prioritär sind,
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ein transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Einführung von Blended-Learning-Formaten an dem einzelnen Berufskollegs durch weitere, erforderliche Rechtsänderungen abgesichert wird,
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die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse in allen Bundesländern auch weiterhin gegeben sein wird und
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die IT-Ausstattung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte an allen Lern-/ Lehrorten angemessen bereitsteht.
Gerade die bisherigen Schulversuche zum Blended-Learning haben bewiesen, wieviel Innovationskraft die Berufskollegs haben.
Jetzt gilt es, diese wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisse behutsam und strukturiert von den bisher knapp 30 beteiligten Berufskollegs auf alle 250 öffentlich-rechtlichen Berufskollegs landesweit zu übertragen.
Und nun ist Ihr Beitrag gefragt!
Unterstützen Sie uns bei der Anhörung der Verbände zum Thema und geben Sie Ihre Anregungen, Bedenken, Ideen etc. im folgenden Kommentarbereich ab.
Hier finden Sie den Entwurf der 7. Verordnung zur Änderung der APO-BK als PDF-Datei.
Jeder, der eigene Kinder hat, hat mitbekommen, was Distanzunterricht angerichtet hat. Wir müssen noch viele Jahre die Wissenslücken aufarbeiten, die durch die Coronaphase mit Distanzunterricht entstanden sind. Auch bei den eigenen Schülern am Berufskolleg waren Bildungslücken feststellbar. Es ist definitiv zwischen Bildungsgängen mit leistungsstarken und leistungsschwachen Schülern zu differenzieren. Leistungsstarke Klassen, wie zum Beispiel der gymnasiale Bereich, sind wesentlich geeigneter als leistungsschwache Klassen. Hier sollte nur die Option angeboten und der Distanzunterricht nicht verpflichtend eingeführt werden. Dies dient dem Schutz der Schüler und dem Ziel die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Es gibt schließlich auch Berufe, bei denen die Digitalisierung nicht im Vordergrund steht. Nicht alle Schüler, gerade in Kleinst-Betrieben, haben ruhige Arbeitsplätze und Zugang zu geeigneten Endgeräten. Auch hier muss man differenzieren, zwischen Großbetrieben, die Ihren Azubis alles ermöglichen und Kleinstbetrieben, deren Fokus oftmals auf anderen Dingen liegt.
Wir bieten den Schülern mittlerweile mit einer Zusatzqualifikation weitere Möglichkeiten, sich wichtige Elemente der Digitalisierung zu erarbeiten. Für alle interessierten ist dies jetzt schon möglich. Es ist wichtig, dass es hinsichtlich des Distanzunterrichts bei einer Option bleibt und er nicht zu einer Verpflichtung wird. Dazu ist die Bandbreite an Bildungsgängen an den Berufskollegs zu groß.
Bitte berücksichtigen, dass Unterrichtstage “sortenrein” bleiben, also ein U-Tag ist entweder in Präsenz oder in Distanz zu organisieren. Mischformen würden die KuK zu sehr überlasten!