Protestieren Sie und sichern Sie sich alle juristischen Optionen bezüglich Ihrer nicht amtsangemessenen Alimentation!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 eine richtungsweisende Entscheidung zur Grundbesoldung gefällt (AZ 2 BvL 4/18). Deren Umsetzung ist durch die Anpassung des Besoldungsgesetzes erfolgt.
Der DBB NRW kann noch nicht abschließend beurteilen, ob damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
für Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen erfüllt werden. Daher ist nicht auszuschließen, dass nachträglich weitere Anpassungen erfolgen werden.
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2023 und muss ggf. im kommenden Jahr 2024 erneut gestellt werden. Der DBB NRW gewährt aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamt:innen weder einen Beratungsnoch einen Verfahrensrechtsschutz.
Den Musterantrag des DBB NRW finden Sie unter www.vlbs.nrw/formulare.

Um sich Ihre möglichen Ansprüche für das Jahr 2023 zu sichern, müssen Sie nur noch
• Ihren Absender und Ihre Personalnummer in den Musterantrag eintragen,
• den Antrag mit Datum und Unterschrift versehen und
• ihn per Post bis zum 31.12.2023 an das LBV bzw. die zuständige Dienststelle bei Ersatzschulen schicken (das Eingangsdatum zählt).

Martin Godde
Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

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