TVL-Einigung auf TVÖD-Niveau!

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben einen Durchbruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes der Länder erzielt. Die Spitzen von Ver.di und Beamtenbund dbb einigten sich mit Verhandlungsführern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen Abschluss.

„Wir haben heute nicht alles, aber wirklich viel erreicht“, erklärte Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des dbb, am 9. Dezember in Potsdam. „Die massiven Warnstreiks und Demonstrationen in den letzten Wochen haben entscheidend zu diesem Durchbruch beigetragen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Länder den Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie auf die betroffenen Pensionäre übertragen.“ Für die Länder bedeutet der Abschluss Mehrkosten von 23,9 Milliarden Euro, teilte Dr. Andreas Dressel als Verhandlungsführer der Arbeitgeber mit, „ein insgesamt fairer und für die Länderhaushalte gerade noch machbarer Abschluss”. Der Tarifvertrag soll für 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025 gelten.

Die mehr als eine Million Beschäftigten sollen steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro erhalten, einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie anschließend 5,5 Prozent mehr Geld. Dies entspricht dem Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im April.

Der vlbs hat unter dem Dach der dbb-Tarifunion durch zahlreiche Aktionen, Mahnwachen, Streiks und Demonstrationen aktiv an diesem Ergebnis mitgewirkt.
Das hat allen Kolleginnen und Kollegen neben der unterrichtlichen Verpflichtung sehr viel Kraft gekostet.

Am Ende hat sich Euer Einsatz gelohnt! Auch wenn lediglich die Mindestanforderungen für einen Inflationsausgleich erreicht wurden und der Reallohnverlust immer noch rot unterm Strich steht, so haben wir doch mit dem Abschluss des TVÖD gleichgezogen.

Natürlich werden wir auch weiter für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen kämpfen. U.a. müssen die “stufengleiche Höhergruppierung” sowie die “Paralleltabelle” dringend erreicht werden. Alles andere bliebe unanständig!

Der vlbs Landesvorstand bedankt sich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben.

Michael Suermann
vlbs-Landesvorsitzender

Ergebnisse im Detail:

  • Zum November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben.

  • Zum Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent, insgesamt soll der Erhöhungsbetrag mindestens 340 Euro betragen.

  • Zudem wird eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro ausgezahlt:

    1.800 Euro zu Beginn und von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro in zehn Raten. Bei Teilzeitkräften wird die Prämie anteilig zum Beschäftigungsumfang gezahlt, dies gilt auch bei Teilzeit in der Elternzeit.

  • „Beim Thema Eingruppierung von Lehrkräften besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Darauf werden wir bei nächster Gelegenheit zurückkommen“, kündigte Silberbach an.

  • Die vorläufigen Entgelttabellen können unter folgendem Link abgerufen  werden: https://www.dbb.de/arbeitnehmende/entgelttabellen.html

UPDATE

Das am Samstag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen. Zu der Umsetzung weiterer Details werden die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt. Darauf einigten sich am Dienstag, 12. Dezember 2023, Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk und Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski in Gesprächen mit Vertretern von DBB, DGB und DRB und weiterer Gewerkschaften.

Die Anspruchsberechtigten erhalten somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.

Der erste Teil der Sonderzahlung wird im Januar 2024 ausgekehrt.

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

Der vlbs empfiehlt, trotz der Übernahme des Tarifergebnisses, den Antrag auf amtsangemessene Alimentation beim LBV auch in diesem Jahr zu erneuern!
Den Musterantrag finden Sie hier!


Quellen: Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Presseinfo Nr. 3/2023 vom 9. Dezember 2023,  dbb aktuell zur Einkommensrunde TV-L 2023 / Nr. 24 vom 9.Dezember 2023. https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023-tvl.html