Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) hat begonnen, über die seinerzeit (d. h. seit ca. 2013 und später) eingelegten Widersprüche hinsichtlich des Wegfalls von Weihnachts- und Urlaubsgeld zu entscheiden.

Der DBB NRW teilt dazu mit: Der DBB NRW hat ursprünglich Musterverfahren gegen diese Maßnahmen geführt. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht NRW jedoch darauf hingewiesen, dass den Klagen keine Erfolgsaussichten zu bescheinigen wären. In den uns bekannten aktuellen Bescheiden wird auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts auch Bezug genommen. Der DBB NRW hat deshalb schon im Jahr 2016 entschieden, die Musterverfahren nicht fortzuführen, und hat auch nicht weiter zu Widersprüchen aufgerufen.

Insofern kann der DBB NRW die Verfahren nicht weiter unterstützen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Land NRW gemäß dem Hinweis des LBV NRW klargestellt hat, dass die Bescheidung ausschließlich auf die Sachverhalte Sonderzahlung und/oder Urlaubsgeld bezogen sei. Widersprüche gegen die amtsangemessene Alimentation im Allgemeinen seien davon nicht betroffen und werden daher nicht mitbeschieden.

Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, muss die Person selber klagen gegen die Bescheide (mit gelbem Umschlag) ohne dbb-Unterstützung. Es geht hier um Sonderzahlung/Urlaubsgeld/13. Monatsgehalt.

Weitere Informationen finden Sie hier: