Amtsangemessene Alimentation

Empfehlung für 2025: Widerspruch einlegen und rechtliche Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation sichern

Gültig für Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger!

Liebe vlbs-Mitglieder,

der DBB NRW äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der aktuellen Praxis der amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Kritisiert wird insbesondere die Einrechnung eines fiktiven Partnereinkommens (Minijob) bei der Berechnung der Mindestnettoalimentation, wodurch die tatsächliche Besoldung künstlich höher erscheint. Dies widerspricht dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5). Zudem verletzt der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag das Abstandsgebot zwischen Besoldungsgruppen, da er dazu führen kann, dass Beamte in höheren Gruppen netto weniger verdienen als solche in niedrigeren Gruppen mit Zuschlag.

Um die amtsangemessene Alimentation geltend zu machen, stellt der DBB NRW einen Musterantrag und -widerspruch zur Verfügung. Diese müssen jährlich für jedes Haushaltsjahr eingereicht werden. Aufgrund der großen Zahl Betroffener kann keine individuelle Beratung oder Rechtsschutz gewährt werden.

Musterantrag des DBB NRW herunterladen

Um sich Ihre möglichen Ansprüche für das Jahr 2025 zu sichern, müssen Sie nur noch

  • Ihren Absender und Ihre Personalnummer in den Musterantrag eintragen,
  • den Antrag mit Datum und Unterschrift versehen und
  • ihn per Post bis zum 31.12.2025 an das LBV bzw. die zuständige Dienststelle bei Ersatzschulen schicken (das Eingangsdatum zählt).

Wichtig: Ohne Widerspruch könnten Ihnen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Sichern Sie Ihre Rechte und handeln Sie noch heute!

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie im hier.

vlbs NRW – für Ihre Rechte immer am Ball!

Martin Godde
Ausschuss Dienst- und Tarifrecht