HPR-Info 03/26

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem HPR-Info informieren wir Sie über aktuelle Themen aus dem Hauptpersonalrat.

Möglichkeiten der Personalgewinnung und -bindung
Auf Anregung des HPR BK bündelt der neue Erlass „Nutzung der Personalgewinnungs- und bindungsinstrumente des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ bestehende tarifvertragliche Möglichkeiten zur Personalgewinnung und -bindung. Diese Regelungen sollen landesweit einheitlich angewendet und damit Unterschiede zwischen den Bezirksregierungen reduziert werden.
Der Erlass betont Instrumente zur Berücksichtigung von förderlichen Zeiten bei der Stufenzuordnung und die Vorweggewährung von Stufen wie auch tarifvertragliche Tatbestandsvoraussetzungen zur Deckung des Personalbedarfs. Darüber hinaus werden rechtliche Möglichkeiten zur Bindung qualifizierter Fachkräfte, die in begründeten Einzelfällen zur Anwendung kommen können, dargestellt.

Weiterqualifizierung für Werkstatt-lehrkräfte über einen dualen Bachelor
Der HPR begrüßt die Einführung der Weiterqualifizierung für Werkstattlehrkräfte über einen dualen Bachelor zur Technischen Lehrkraft. Mit dem neuen Erlass wird ab dem Schuljahr 26/27 die Möglichkeit geschaffen, über ein Fachhochschulstudium in die Lauf-bahn der Technischen Lehrkraft nach § 36 LVO NRW zu wechseln.
Auf Grundlage eines vorhandenen DQR-6-Abschlusses (z. B. Meister, Techniker) kann ein vollwertiger Bachelorabschluss an einer Fachhochschule erworben werden. Dieser eröffnet weitere Entwicklungsperspektiven, etwa dem Zugang zum Dualen Master of Education.
Der HPR hat sich in den Gesprächen mit dem MSB dafür eingesetzt, dass die Teilnehmenden während des Studiums eine Entlastung von zehn Unterrichtsstunden erhalten, um Studium und die Tätigkeit am Berufskolleg besser miteinander vereinbaren zu können.

Nachwirkungsfrist bei Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft
Wird ein befristet zuerkannter Grad der Behinderung bei Überprüfung von Amts wegen auf weniger als 50 festgestellt, behalten behinderte Menschen gemäß §199 Abs. 1 SGB IX den Schwerbehindertenschutz bis zum Ende des dritten Kalendermonats, der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides folgt.
Der Schwerbehindertenausweis wird erst mit Ablauf dieser Schutzfrist eingezogen. Sollte er bereits vorher ablaufen, kann er auf Antrag bis zum Ablauf der Schutzfrist von der ausstellenden Behörde verlängert werden.

Sprechen Sie uns an
Melden Sie sich gerne weiterhin mit Ihren Fragen, Hinweisen oder Anregungen.

M. Rothausen
Vorsitzende Hauptpersonalrat

M. Nelsing
Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten

Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf
hprbk@msb.nrw.de

Besuchszeiten nach telefonischer Vereinbarung
0211 58673011

Vorstand
Vorsitzende: Miriam Rothausen
stv. Vorsitzende: Marion Vinke, Klaus Rentmeister, Dr. Markus Soeding