
Parität ist eine Frage der Macht und der Gerechtigkeit!
Zentrales Thema des 13. Bundesfrauenkongresses des dbb war die Forderung nach einer echten gleichberechtigten Beteiligung aller Geschlechter sowie nach einer paritätischen Besetzung politischer, gesellschaftlicher und gewerkschaftlicher Gremien.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2015 auf die strukturelle Benachteiligung von Politikerinnen hingewiesen (Beschluss vom 3. Dezember 2015, 2 BvR 3058/14, Rn. 8, 24, unter Bezug auf KG Berlin, 24 W 55/14).
Werden Frauen nicht nominiert, können sie vom Volk auch nicht gewählt werden. Das ist kein individuelles Problem einzelner Parteien oder einzelner Frauen, sondern ein strukturelles Problem des politischen Systems.
Daher stand die Forderung nach einer Wahlrechtsreform mit gesetzlicher Verankerung der Parität im Mittelpunkt. Diese Forderung entspricht Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern garantiert und den Staat verpflichtet, bestehende Nachteile aktiv zu beseitigen. Es ist somit Aufgabe des Staates, für gleiche Chancen zu sorgen.
Es geht um nicht weniger als die Zukunft unserer demokratischen Ordnung, denn antifeministische Positionen gewinnen zunehmend an Einfluss in der Gesellschaft. Die Gleichstellungspolitik wird derzeit von globalen Krisen überschattet. So kann der Backlash gegen Frauenrechte, der gezielt von bestimmten männlich dominierten Gruppen organisiert wird, weiter an Fahrt gewinnen.
Diesen Bewegungen gilt es entschieden Einhalt zu gebieten!