
Der vlbs nimmt Stellung
zur Achten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) sowie die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG).
Synopse
Kontext und Ziel
- vlbs begrüßt die geplanten Änderungen der BBiG-/HwO-Zuständigkeiten sowie der Zuständigkeiten nach dem BQFG.
- Fokus auf Nordrhein-Westfalen und Berufskollegs; Ziel ist eine aktuellere, klarere Rechtslage und bessere Verwaltungsabläufe.
Zentrale Einschätzung
- Die Änderungen sind überwiegend technischer/klärender Natur, sinnvoll, sofern sie praktikabel umgesetzt und verständlich kommuniziert werden.
Positive Aspekte
- Differenziertere/eindeutigere Zuordnung von Zuständigkeiten (BBiG/HwO, BQFG).
- Verbesserte Nachvollziehbarkeit von Regelungen.
- Aktualisierung von Begrifflichkeiten und Gesetzesfundstellen (BBiG, HwO, BQFG).
Erwartete Herausforderungen
- Zunehmende Detailtiefe erhöht Komplexität.
- Höherer Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand zwischen BBiG-/HwO-Gremien und BQFG-Bereich.
- Notwendigkeit einer klaren praktischen Umsetzung und verständlichen Kommunikation.
Schlussfolgerung
- vlbs unterstützt die Änderungen, fordert aber pragmatische Umsetzung, ausreichende Ressourcen und klare Kommunikation, damit Rechtssicherheit und effiziente Verwaltungsprozesse gewährleistet sind (im Kontext von BBiG, HwO und BQFG).
Hier geht es zu unserer Original-Stellungnahme
Düsseldorf, 10.04.2026
Martin Godde, vlbs-Ausschuss Dienst- und Tarifrecht
Olaf Schmiemann, vlbs-Vorsitzender
Dr. Markus Söding, vlbs-Geschäftsführer