Übertragung auf den Beamten- und Versorgungsbereich

Die Umsetzung des Tarifabschlusses erfolgt in einem Gesetzgebungsverfahren. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah in den Landtag eingebracht werden. Für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 01.04.2026 vorgesehen.

Im Detail ist für unsere Personengruppe geplant:

Für das Jahr 2026 erfolgt ab dem 01.04.2026 eine Erhöhung…

  1. der Grundgehälter abweichend von der tariflichen Einigung nicht um 2,8 %, sondern um 3,36 %. Dieser höhere Prozentsatz entspricht der prozentualen Erhöhung des Mindestbetrags in Höhe von 100 EUR bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A. Damit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben (Abstandsgebot), werden alle Grundgehälter daher einheitlich um 3,36 % angehoben.
  2. der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Höhe von 60 EUR
  3. der Familienzuschläge sowie der seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (entsprechend der tariflichen Einigung) um 2,8 %

Weitere Informationen finden sich hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/informationen-zur-besoldungs-und-versorgungserhohung-fur-die-jahre-2026-2027-und-2028

Der vlbs begrüßt die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung, nichtsdestotrotz wird dadurch die Schere zwischen Beamtenbesoldung und tariflichem Entgelt weiter geöffnet: Dies ist eine Belastung des Schulfriedens in den Kollegien.

Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Lage fordert der vlbs eine grundlegende Reform, in konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Verbänden.

Michaela Brune-Jäschke