
Warum Beamtinnen und Beamte im Januar 2026 weniger netto erhalten haben
Eine technische Störung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Januar zu fehlerhaften Gehaltsabrechnungen geführt. Davon betroffen waren vor allem verbeamtete Personen und Versorgungsempfänger. Ursache war die erstmals vollständig digitale Übermittlung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, bei der es zu Problemen kam.
Da die Versicherungsdaten nicht rechtzeitig an die Landesbesoldungsämter weitergeleitet wurden, konnten diese steuerlich relevante Abzüge wie zum Beispiel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Steuerklassen oder Freibeträge nicht korrekt berücksichtigen. Dies führte dazu, dass in vielen Fällen eine zu hohe Lohnsteuer einbehalten und somit weniger netto ausgezahlt wurde. Zusätzlich entfiel die Berücksichtigung der Mindestvorsorgepauschale. Die finanziellen Auswirkungen blieben laut Landesbesoldungsstellen jedoch überschaubar und betrugen je nach Besoldungsgruppe zwischen 10 und 60 Euro.
Wichtig für die Betroffenen: Sie müssen nicht tätig werden. Nach Angaben des NRW-Finanzministeriums und des LBV NRW wurde die technische Störung inzwischen behoben. Die korrekten Daten der privaten Versicherungen liegen nun vor und werden bei den kommenden Bezügeabrechnungen automatisch verarbeitet. Die Bezüge werden rückwirkend korrigiert.
Sofern sich dabei eine Lohnsteuererstattung ergibt, wird diese automatisch mit der Abrechnung für Februar 2026 ausgezahlt; der Netto-Auszahlungsbetrag erhöht sich entsprechend. In einzelnen Fällen kann sich die Korrektur bis Ende Februar verzögern.
Fazit: Die Panne zeigt die Herausforderungen bei der Digitalisierung zentraler Verwaltungsverfahren. Für die Betroffenen bedeutet sie jedoch lediglich einen kurzfristigen Liquiditätsnachteil, der automatisch und ohne Antrag ausgeglichen wird.
Olaf Schmiemann
vlbs Vorsitzender
Dr. Markus Soeding
vlbs Geschäftsführer