HPR-Info 02/26
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch im zweiten Schulhalbjahr werden wir Sie wieder regelmäßig über unsere Arbeit und aktuelle Entwicklungen informieren.
Änderung der Bagatellgrenze bei der Mehrarbeit für Teilzeitkräfte
Seit Beginn des Jahres ist eine Änderung des § 61 Abs. 1 LBG NRW bei der Abrechnung von Mehrarbeit zu beachten. Diese Gesetzes-änderung unterlag nicht der Mitbestimmung der Hauptpersonalräte.
Nun gilt die Bagatellgrenze bei der Vergütung von Mehrarbeit auch für Teilzeitbeschäftigte proportional zu deren individueller Teilzeitquote.

Teilzeit ist kein „Lifestyle“
Lehrkräfte entscheiden nicht leichtfertig, in Teilzeit zu arbeiten. Sie nehmen Einkommens-einbußen und eine geringere Versorgung in Kauf. Manche Gründe sind offensichtlich, viele jedoch nicht. Unbezahlte Care-Arbeit oder eine beeinträchtigte Gesundheit zwingen häufig zu einer Verringerung der Stundenzahl, was dann oft erst für die Erhaltung der Dienstfähigkeit sorgt. Insbesondere wenn Teilzeitbeschäftigte zur Mehrarbeit herangezogen werden, ist aus
Fürsorgegesichtspunkten auf die Belange der Lehrkräfte bei konkretem Einsatz Rücksicht zu nehmen. Um der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie individuellen Belastungen Rechnung zu tragen, soll mit Augenmaß auf eine verträgliche Stunden- und Vertretungsplanung geachtet werden.
Teilzeit außerhalb der Antragsfrist
Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 164 Abs. 5 SGB IX einen Anspruch auf Teilzeit-beschäftigung, sofern die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Dabei gilt:
• es bestehen keine Antragsfristen
• Teilzeit kann jederzeit beantragt werden
• die Verringerung der Arbeitszeit ist zeitnah umzusetzen
Systemzeit zur Entlastung beim Startchancen-Programm
Ein zentrales Anliegen des Hauptpersonalrats wurde aufgegriffen: Alle am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen erhalten jeweils drei Anrechnungsstunden zur systemischen Kompensation und Unterstützung der bei der Umsetzung des Programms entstehenden pädagogischen Aufgaben.
Wir sind für Sie da und freuen uns auch weiterhin über Ihre Hinweise und Anregungen.
M. Rothausen
Vorsitzende Hauptpersonalrat
M. Nelsing
Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten
Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf
hprbk@msb.nrw.de
Besuchszeiten nach telefonischer Vereinbarung
0211 58673011
Vorstand
Vorsitzende: Miriam Rothausen
stv. Vorsitzende: Marion Vinke, Klaus Rentmeister, Dr. Markus Soeding
