
aktuell: vlbs-Initiative erfolgreich: Einführung der Weiterqualifizierung über einen Dualen Bachelor zur Technischen Lehrkraft
Die konsequente, strategisch durchdachte und beharrlich verfolgte Überzeugungsarbeit des vlbs ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass am 28. Januar 2026 der Erlass zur „Weiterqualifizierung von Werkstattlehrkräften durch Teilnahme an Studiengängen an Fachhochschulen“ durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW veröffentlicht wurde (BASS 20-11 Nr. 4; https://bass.schule.nrw/20254.htm). Er geht zurück auf das vlbs- Qualifizierungsmodell „Dualer Bachelor“, das 2023 vom vlbs-Ausschuss Lehrkräftebildung konzipiert wurde. Die damit verbundene, nachvollziehbare, fundierte und gut begründete Argumentation hat in Verbindung mit den Verbesserungen und Anpassungen des Hauptpersonalrats aus Sicht der Werkstattlehrkräfte entscheidend dazu
beigetragen, dass die Idee im politischen Raum Gehör fand.
Mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführten berufsbegleitenden Qualifizierungsweg erhalten Werkstattlehrkräfte über den Erlass erstmals die Möglichkeit, über ein Fachhochschulstudium in die Laufbahn der Technischen Lehrkräfte nach § 36 LVO NRW zu wechseln. Diese Weiterqualifizierung eröffnet einen klar strukturierten Karriereweg, ermöglicht mit dem vorhandenen DQR6-Abschluss (Meister, Techniker u.a.) den Erwerb eines vollwertigen Bachelorabschlusses an einer Fachhochschule und schafft damit den Zugang zu weiteren Qualifikationen wie dem Dualen Master of Education. Hierbei werden die Teilnehmenden während des Studiums durch eine Entlastung von zehn Unterrichtsstunden unterstützt, die Umsetzung, Absprachen und Finanzierung gestalten sie selbst. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt eine planbare und verlässliche Übernahme in die neue Laufbahn.
Eine Kurzanleitung für an der Qualifizierung interessierte Werkstattlehrkräfte haben wir angelegt.
Insgesamt verbindet die neue Weiterqualifizierungsmaßnahme klare berufliche Entwicklungsperspektiven und eine politisch erfolgreich durchgesetzte Interessenvertretung. Sie stärkt die Professionalisierung der Berufskollegs, verbessert die Personalentwicklung und eröffnet Werkstattlehrkräften einen transparenten und attraktiven Weg in eine höherwertige pädagogische Laufbahn bis hin zur Laufbahngruppe 2.2 (höherer Dienst).
Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Lehrkräftemangels in technischen Mangelfächern ist es wichtig, vorhandenes Potenzial im System gezielt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird sein, wie das Angebot angenommen wird.
Sofern die Zahl der Bewerbungen hinter den Erwartungen zurückbleiben, darf dies nicht als mangelnde Bereitschaft zur Weiterqualifizierung missverstanden werden, es gilt dann im Dialog zu klären, welche Rahmenbedingungen (z.B. Besoldung) verbessert werden müssen!
Ein Schritt nach vorn – aber noch nicht am Ziel
So positiv die grundsätzliche Öffnung des Laufbahnweges zu bewerten ist, wird die Realität zeigen, ob der Erlass Früchte trägt.
Bei weitergehendem Beratungsbedarf können Sie sich gerne an die Experten des vlbs wenden.
Olaf Schmiemann
Landesvorsitzenender
Dr. Markus Soeding
Geschäftsführer
Reiner Neuß
Ausschuss – Lehrkräftebildung
Andre Wolter
AK Fachlehrer*innen
vlbs – Wir setzen uns für Sie ein!
Kurz-Anleitung für Interessent:innen
Zum Erlass zur „Weiterqualifizierung von Werkstattlehrkräften durch Teilnahme an Studiengängen an Fachhochschulen“ vom 28. Januar 2026
1. Voraussetzungen prüfen
3 Jahre Werkstattlehrkraft, kein FH-Abschluss, FH-Studienzugangsberechtigung, unter 50 Jahre (grundsätzlich), Bereitschaftserklärung zur Annahme der
besonderen Bedingungen (u. a. Bindung an den öffentlichen Dienst).
2. Mit Schulleitung sprechen
Positive Prognose der Schulleitung zur Eignung und über Ausbildungserfolg erstellen lassen. Schulleitung prüft, ob eine Teilnahme schulorganisatorisch vertretbar ist.
3. Bewerbung über Schulleitung an Bezirksregierung senden
4. Pflicht-Orientierungsgespräch
Gespräch mit der fachlich zuständigen Vertretung der Bezirksregierung (Dezernat 45 / 47) zur Festlegung des passenden Studiengangs
5. Entscheidung der Bezirksregierung abwarten – Zulassung je nach Personalentwicklung und Haushaltslage.
6. Verpflichtungserklärung abgeben
Nicht vor Abschluss oder Nichtbestehen aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Nach erfolgreicher Qualifizierung mindestens so lange im Dienst bleiben, wie die Maßnahme gedauert hat – oder den „Dualen Master“ anschließen.
7. An der Fachhochschule (FH) einschreiben, FH-Auswahl kann abhängig sein u.a. von Hochschul-Anerkennung
von Leistungen aus der beruflichen Bildung heraus.
8. Entlastung nutzen
10 Unterrichtsstunden/Woche (anteilig bei Teilzeit), begrenzt auf Regelstudienzeit / max. 10 Semester.
9. Semesterweise Leistungsnachweise einreichen
10. Studienbedarfe der Schule melden – Pflichttermine an der FH frühzeitig anzeigen.
11. Bachelorabschluss erwerben
12. Laufbahnwechsel zur Technischen Lehrkraft
Beamt:innen: Übernahme zum nächsten Halbjahr/Jahr; Tarifkräfte: Änderungsvertrag
Bei weitergehendem Beratungsbedarf können Sie sich gerne an uns wenden:
(soeding@vlbs.de; neuss@vlbs.de; hohnen@vlbs.de).