Der vlbs NRW fordert dauerhafte Finanzierung, verlässlichen Support und bedarfsgerechte Ausstattung an Berufskollegs

Digitale Arbeit ist längst selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltags. Stunden- und Vertretungspläne, Fehlzeiten, Lernplattformen, digitale Schulbücher, Kommunikation, Unterricht – sowie Unterrichtsvorbereitung und zunehmend auch Anwendungen künstlicher Intelligenz gehören zum täglichen Arbeiten von Lehrkräften.

Was allerdings nicht dauerhaft geregelt ist, ist die technische Grundlage dieser Arbeit.

Die erste Generation der in Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Lehrkräftedienstgeräte erreicht vielerorts das Ende ihres technischen Lebenszyklus. Geräte mit geringer Speicherkapazität, auslaufender Betriebssystemunterstützung oder fehlender Updatefähigkeit entsprechen nicht mehr den Anforderungen eines dauerhaft digitalen Schulbetriebs. Entscheidend darf nicht sein, ob sich ein Gerät noch einschalten lässt. Entscheidend ist, ob es sicher, updatefähig, zuverlässig und für die dienstlichen Aufgaben tatsächlich einsetzbar ist.

Mit dem Digitalpakt 2.0 beginnt die nächste Phase der schulischen Digitalisierung. Für Nordrhein-Westfalen bietet sich damit die Chance, aus der bisherigen Anschubfinanzierung eine nachhaltige Struktur zu entwickeln.

Der vlbs NRW fordert deshalb:

  • Verlässliche Ersatzzyklen statt Einmalfinanzierung. Digitale Dienstgeräte müssen über ihren gesamten Lebenszyklus betrachtet werden: Anschaffung, Einrichtung, Betrieb, Wartung, Aktualisierung, Support und rechtzeitige Ersatzbeschaffung gehören zusammen.
  • Bedarfsgerechte Ausstattung statt „One size fits all“.Gleichbehandlung bedeutet nicht, jeder Lehrkraft dasselbe Gerät zur Verfügung zu stellen. Gerade Berufskollegs haben durch technische Bildungsgänge, Werkstätten, CAD-Anwendungen, Fachsoftware und umfangreiche digitale Unterrichtsmaterialien teilweise erheblich höhere Anforderungen an Speicher, Leistung und Kompatibilität.
  • Verbindliche technische Mindeststandards.Speicher, Leistungsfähigkeit, Betriebssystemunterstützung, Sicherheitsupdates, Wartbarkeit, Support und die Kompatibilität mit vorhandenen schulischen Systemen müssen bei Beschaffungen von Anfang an berücksichtigt werden.
  • Keine Digitalisierung auf Kosten der Beschäftigten.Private Endgeräte von Lehrkräften dürfen fehlende, defekte oder technisch überholte dienstliche Ausstattung nicht dauerhaft ersetzen. Wer digitale Arbeit erwartet, muss auch die dafür erforderlichen Arbeitsmittel und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen.

Nordrhein-Westfalen hat mit der Ausstattung seiner Lehrkräfte einen wichtigen Schritt getan. Jetzt muss der zweite folgen.

Der vlbs NRW erwartet deshalb, dass die Landesregierung die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 nutzt, um gemeinsam mit den Schulträgern eine dauerhafte, finanzierte und schulformgerechte Strategie für Beschaffung, Betrieb, Support und Erneuerung digitaler Dienstgeräte zu schaffen.

Wer von Lehrkräften erwartet, junge Menschen auf eine zunehmend digitale und von künstlicher Intelligenz geprägte Arbeitswelt vorzubereiten, muss ihnen dafür auch zeitgemäße und zuverlässig funktionierende Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Olaf Schmiemann
vlbs Vorsitzender

Dr. Markus Soeding
vlbs Geschäftsführer