Neue Regelungen für Lehrkräfte aus Risikogruppen ab den 3. Juni
Die bislang geltenden Regelungen wurden bis zum 2. Juni 2020 verlängert. Ab den 3. Juni 2020 tritt die neue Regelung in Kraft.
- Ab den 3. Juni 2020 können Lehrkräfte, der bisherigen Risikogruppen nur vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie der Schulleitung für sich oder für eine tatsächlich zu betreuende Person (mit Pflegegrad) ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
- Schwangere oder stillende Lehrerinnen sind auf Wunsch (auch ohne Vorlage eines ärztlichen Attests) vom Präsenzunterricht zu befreien.
- Alle weiteren dienstlichen Verpflichtungen (wie z. B. Teilnahme an Konferenzen, Dienstgesprächen, mündlichen Prüfungen) bleiben für die oben aufgeführten Gruppen trotz Befreiung vom Präsenzunterricht bestehen.
Schutz von Risikogruppen
Sowohl für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus den Risikogruppen als auch für die Schulleitungen ist der knappe zeitliche Rahmen ein großes Problem. Stundenpläne an den Schulen müssen eine Verlässlichkeit aufweisen. Das ist bei einer ständigen Veränderung der organisatorischen Rahmenbedingungen nicht leistbar. Ebenso ist das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung in dem vorgegebenen Zeitraum sehr ambitioniert.
Erwartungen des vlbs
- Eine deutlich verbesserte Kommunikation durch das Schulministerium. Umsetzungszeiträume dürfen die Betroffenen nicht vor unzumutbare Probleme stellen.
- Die Gesundheit aller Personen muss die oberste Priorität haben, daher sollte der Erlass vom 22.05.20 an den Schulen mit Augenmaß umgesetzt werden.
- Berufskollegs benötigen schnellstmöglich eine Planungssicherheit für das kommende Schuljahr.
Unsere vlbs-Personalräte sind bei Fragen gerne für Sie da und unterstützen Sie bei Ihren Belangen!
Michael Suermann
vlbs– Vorsitzender
vlbs – Wir machen uns stark für Sie!