
Bereits am 12. Januar (siehe unten) hatten wir darauf hingewiesen, dass die Kostendämpfungspauschale wegfallen würde. Dies ist nun in der am 23. März 2022 verabschiedeten Gesetzgebung für Beamte und Beamtinnen des Landes NRW berücksichtigt worden:
Änderung der Beihilfenverordnung NRW – BVO NRW
§ 12a Kostendämpfungspauschale
Seit dem 24. März 2022 gilt, dass eine Kostendämpfungspauschale nach § 75 Absatz 6 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben wird.
Bereits einbehaltende Kostendämpfungspauschalen für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2021 in Rechnung gestellt wurden, werden ohne Antragstellung – rückerstattet. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der nächsten Beihilfeerstattung. Relevant für die Rückerstattung ist das Rechnungsdatum (nicht das Datum der Behandlung!).
Bettina Gude
Mitglied im Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs
Thomas Leder
Fachexperte Beihilfe
Beitrag vom 12. Januar 2022
Kostendämpfungspauschale soll wegfallen!
Im Rahmen des Maßnahmenpaketes zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der Beamtinnen und Beamten soll die Kostendämpfungspauschale gestrichen werden.
Der vlbs hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass die Kostendämpfungspauschale ersatzlos gestrichen wird. Diese stellt eine erhebliche jährliche finanzielle Belastung dar. Mit der Abschaffung würde eine langjährige Forderung erfüllt, die bei jeder Stellungnahme zu den Änderungsverordnungen zur Beihilfeverordnung NRW ausdrücklich vom vlbs gefordert wurde. Je nach Stufe der Kostendämpfungspauschale bedeutet das eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr. Das ist zu begrüßen und erfreulich.
Folgendes Procedere wird nun eingeschlagen:
Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbändeanhörung hierfür den ersten Schritt eingeleitet. Das Gesetzpaket beinhaltet:
1. Der zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021. Diese Übertragung hatte die Landesregierung bereits in der vergangenen Woche angekündigt (siehe Aktuell Tarifabschlussübertragung auf Beamtinnen und Beamte)
2. Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation.
Als eine von vielen Maßnahmen soll hierbei die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale künftig vollständig entfallen.
Für unsere gut ausgebildeten, hoch qualifizierten Fachkräfte muss das Land auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und das Gesamtpaket ist trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen daher ein richtiges und wichtiges Signal für uns.
Martin Godde
vlbs Ausschuss Dienst- und Tarifrecht
vlbs – Wir setzen uns für Sie ein!