Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit

Stellen Sie noch in diesem Jahr einen Antrag, um einen Anspruch geltend zu machen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,

haben Sie die 1800 € Einmalzahlung zum Inflationsausgleich und die Sonderzahlungen für Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 120 € monatlich nicht erhalten, weil Sie am Stichtag 09.12.2023 in Elternzeit waren? Dann können Sie einen Antrag stellen, um Ihren möglicherweise bestehenden Anspruch auf die steuer- und sozial-versicherungsfreie Zahlung geltend zu machen.

Zur Erinnerung: Der am 09.12.2023 vereinbarte Tarifvertrag wurde 1:1 auf verbeamtete Lehrkräfte übertragen. Für tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte, die an diesem Stichtag in Elternzeit waren, besteht laut Tarifvertrag kein Anspruch auf den Inflationsausgleich von insgesamt 3000 €.

Dagegen hat eine tarifbeschäftige Arbeitnehmerin zunächst erfolgreich geklagt. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht Essen entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Beschäftigten in der Elternzeit rechtswidrig sei und gegen den Grundsatz auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG verstoße. (ArbG Essen, 16.04.2024 – 3 Ca 2231/23)

In der Berufung hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Urteil des Arbeitsgerichtes aufgehoben. Die Tarifvertragsparteien dürfen demnach den Bezug von Entgelt an mindestens einem Tag als Anspruchsvoraussetzung für den Inflationsausgleich festlegen. (LAG Düsseldorf, 14.08.2024 – 14 SLa 303/24)

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, denn das Landesarbeitsgericht hat die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen. Der dbb hält daher die vorsorgliche Geltendmachung des Anspruches bis zur höchstrichterlichen Entscheidung für sinnvoll und stellt einen Musterantrag zur Verfügung.
Diesen stellen wir Ihnen gerne in unserem Servicebereich zur Verfügung: https://vlbs.nrw/formulare/

Der Antrag sollte noch in diesem Jahr per Post oder E-Mail an das LBV geschickt werden.

Für den Ausschuss Dienst- und Tarifrecht:
Martin Godde und Dorothee Hartmann
vlbs NRW – für Ihre Rechte immer am Ball!