HPR-Info 12/2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Schulhalbjahr haben wir als neu konstituierter Hauptpersonalrat Berufskollegs die Arbeit aufgenommen. An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen, das es uns ermöglicht, uns auf der Landesebene für Sie und die Interessen der Beschäftigten an Berufskollegs einzusetzen.
Besonders freuen wir uns, dass zum 1. November zahlreiche Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter am Berufskollegs in den Vorbereitungsdienst gestartet sind. Ein herzliches Willkommen an alle neuen Kolleginnen und Kollegen!
Einige unserer aktuellen Themen im Hauptpersonalrat:
- Gewalt gegen Lehrkräfte Die digitale Veranstaltung „Gewalt an Schulen“ wurde dokumentiert und kann im Bildungsportal NRW eingesehen werden.
- COPSOQ im Regierungsbezirk Düsseldorf gestartet Die 3. Runde der COPSOQ-Umfrage ist gestartet. Unter anderem wurden die Themen „Gewalt gegen Lehrkräfte“ und „digitale Arbeit“ in den Fragebogen aufgenommen. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse werden wir informieren.
- Anträge aus der Personalversammlung Die Personalversammlungen für 2024 sind in allen Bezirken abgeschlossen. Der Hauptpersonalrat bearbeitet nun die eingegangenen Anträge.
- […]
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr, verbunden mit herzlichem Dank für Ihre wertvollen Impulse und Anregungen für unsere Arbeit!
M. Suermann
Vorsitzender Hauptpersonalrat
M. Nelsing
Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten
Im Fokus – Erleichterung bei Prüfungen
Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums des Innern) wurden auch die Hinweise für den Schulbereich überarbeitet.
Für den Bereich der schwerbehinderten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung werden die Hinweise wie folgt neu gefasst:
7.2 Erleichterungen bei Prüfungen (Zu Nummer 7.1.1)
Bei Laufbahnprüfungen kann nach Lage des Einzelfalles die Frist zur Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit um bis zu 50 Prozent verlängert werden. Ein Verzicht auf schriftliche Prüfungsarbeiten ist nicht zulässig.
Bei technischen Arbeiten soll die Dauer der mündlichen Prüfung behinderungsgerecht angepasst werden.
Betroffene schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können sich bei der Darlegung, welche Prüfungserleichterungen (organisatorisch, räumlich, zeitlich -– beispielsweise Aufteilung auf zwei Tage, Prüfung am Ende des Tages, verlängerte Pause) sie für angemessen halten, von der Schwerbehindertenvertretung unterstützen lassen und gegebenenfalls auch andere sachverständige Stellen einbeziehen.
Für alle Fragen rund um dieses Thema steht in Ihnen die Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten zur Verfügung: martina.nelsing.hvpbk@msb.nrw.de
Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf
hprbk@msb.nrw.de
Besuchszeiten nach telefonischer Vereinbarung
0211 58673011
Vorstand Vorsitzender: Michael Suermann
stv. Vorsitzende: Marion Vinke, Miriam Rothausen, Klaus Rentmeister
