
Der vlbs nimmt Stellung zum Entwurf eines Beschäftigungsschutzgesetzes (BSchG NRW) /Az:10_15_50_16 des dbb-nrw.
Die Einbindung von Schulen in das Beschäftigtenschutzgesetz NRW ist notwendig, um die Sicherheit von Lehrkräften und Schulpersonal zu gewährleisten. Angesichts zunehmender Gewaltvorfälle sollte geprüft werden, wie Schulen datenschutzkonform Zugang zu relevanten Informationen erhalten können, um frühzeitig auf gefährliche Situationen reagieren zu können.
Die ausdrückliche Aufnahme von Schulen in das Beschäftigtenschutzgesetz NRW schützt Lehrkräfte und Schulpersonal besser vor Bedrohungen. Durch eine gesetzliche Klarstellung erhalten Schulen Rechtssicherheit und können präventiv handeln.
Hier geht es zu unserer ausführlichen Stellungnahme
Frank Hoppen
vlbs-Landesvorsitzender |