
Der vlbs nimmt Stellung
zur Neunten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und
Urlaubsverordnung NRW
Synopse
Hauptanliegen
- Freistellungsregelungen sollen klarer, ggf. ausgebaut werden, um Unterrichts- und Organisationsbelastungen zu berücksichtigen.
- Urlaubsregelungen sollten flexibel an besondere Schultage oder Phasen hoher Betreuungsbedarfe angepasst werden.
- Sicherstellung einer verlässlichen Planbarkeit von Vertretungen und eine transparente Verteilung von Freistellungen.
Verfahren und Umsetzung
- Anforderungen an Dienst- und Tarifrecht: klare Meldemodalitäten, Fristen, Verantwortlichkeiten der Schulleitungen.
- Notwendigkeit standardisierter Anträge, Genehmigungen und Informationswege (Rundschreiben, FAQ).
- Hinweis auf mögliche Anpassungen von Tarifverträgen oder Verordnungen zur Harmonisierung der Einsatzfelder von Lehrkräften.
Rechtsrahmen und Gleichbehandlung
- Wahrung verfassungs- und arbeitsrechtlicher Vorgaben.
- Schutz vor Benachteiligung oder unangemessener Belastung bei Inanspruchnahme von Freistellungen bzw. Urlaub.
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Düsseldorf, 15.04.2026
Olaf Schmiemann, vlbs-Vorsitzender
Dorothee Hartmann, vlbs-Ausschuss Dienst- und Tarifrecht