Der vlbs nimmt Stellung

zur Neunten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und
Urlaubsverordnung NRW

Synopse

Hauptanliegen

  • Freistellungsregelungen sollen klarer, ggf. ausgebaut werden, um Unterrichts- und Organisationsbelastungen zu berücksichtigen.
  • Urlaubsregelungen sollten flexibel an besondere Schultage oder Phasen hoher Betreuungsbedarfe angepasst werden.
  • Sicherstellung einer verlässlichen Planbarkeit von Vertretungen und eine transparente Verteilung von Freistellungen.

Verfahren und Umsetzung

  • Anforderungen an Dienst- und Tarifrecht: klare Meldemodalitäten, Fristen, Verantwortlichkeiten der Schulleitungen.
  • Notwendigkeit standardisierter Anträge, Genehmigungen und Informationswege (Rundschreiben, FAQ).
  • Hinweis auf mögliche Anpassungen von Tarifverträgen oder Verordnungen zur Harmonisierung der Einsatzfelder von Lehrkräften.

Rechtsrahmen und Gleichbehandlung

  • Wahrung verfassungs- und arbeitsrechtlicher Vorgaben.
  • Schutz vor Benachteiligung oder unangemessener Belastung bei Inanspruchnahme von Freistellungen bzw. Urlaub.

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Düsseldorf, 15.04.2026
Olaf Schmiemann, vlbs-Vorsitzender
Dorothee Hartmann, vlbs-Ausschuss Dienst- und Tarifrecht