Heizung

Energiepreispauschale kommt!

Die Energiepreispauschale muss nicht beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt durch das LBV mit der Entgeltzahlung für den Monat September an tarifbeschäftigte Lehrkräfte und mit der Bezügezahlung für den Monat Oktober an verbeamtete Lehrkräfte.

Montag, 12. September 2022 | Schlagwörter: Energiepreispauschale, Heizung

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