SV-Versammlung & Sommerfest 2025 im SV Düsseldorf
Neues aus dem Stadtverband Düsseldorf Eine sommerliche Auszeit im Wonnemonat Mai Nachdem 2023 der Startschuss für gemeinsame Sommerfeste der Stadtverbände vlbs und des vLw gefallen war, knüpften wir am 22. Mai 2025 am Albrecht-Dürer Berufskolleg an diese Tradition an.
aktuell: „Sicher im Dienst“ mit dem vlbs NRW
Sicherheit im Schulalltag ist kein Nice-to-have, sondern eine Grundvoraussetzung. Deshalb ist der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in NRW (vlbs NRW) heute offiziell dem landesweiten Präventionsnetzwerk #sicherimDienst beigetreten.
HPR-Info 06/25
HPR-Info 06/25
Einige unserer aktuellen Themen im Hauptpersonalrat:- Aus der BAD GmbH wird BG prevent
- COPSSO 3.0
- Listenverfahren
aktuell: Vertreterversammlung 2025
Wahlen, Beitragsanpassungen und mehr ...
Stellungnahme: Beschäftigungsschutzgesetz
Die Einbindung von Schulen in das Beschäftigtenschutzgesetz NRW ist notwendig, um die Sicherheit von Lehrkräften und Schulpersonal zu gewährleisten. Angesichts zunehmender Gewaltvorfälle sollte geprüft werden, wie Schulen datenschutzkonform Zugang zu relevanten Informationen erhalten können, um frühzeitig auf gefährliche Situationen reagieren zu können.
Vertreterversammlung 2025
Wichtige Informationen zur anstehenden Vertreterversammlung 2025
Neujahrsempfang 2025 im SV Düsseldorf
Die Stadtverbandsversammlung am 24. Januar 2025 stand ganz im Zeichen der Vertreterversammlung am 4. April 2025. Die Stadtverbandsvorsitzende Bettina Gude gab den anwesenden Mitgliedern eingangs einen Überblick über die vor vier Jahren eingereichten Satzungsänderungsanträge und Anträge und kommentierte deren Umsetzung bzw. noch offenen Bearbeitungsstand.
aktuell: Finanzminister lässt Beamtenschaft im Regen stehen
Das FM NRW hat bereits begonnen, den Betroffenen ablehnende Widerspruchsbescheide zuzustellen. Nach letzten Informationen des FM NRW handele es sich um etwa 55.000 zu erledigende Fälle. Hierdurch werden die Betroffenen in die (Zwangs-) Lage versetzt zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. Denn die Zustellung des Widerspruchsbescheids löst eine einmonatige Klagefrist aus. Eine Klage, selbst wenn diese nur fristwahrend erhoben und anschließend wieder zurückgenommen wird, löst aber – je nach Streitwert – Gerichtskosten aus.