Landtagswahl 2022 – Ihre Fragen und Forderungen an die Parteien
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Forderungen zur Landtagswahl 2022 in NRW zu artikulieren. Wo soll es mit der beruflichen Bildung in den nächsten 5 Jahren hingehen? Welche konkreten Forderungen haben Sie?
Nehmen Sie teil und unterstützen Sie unseren Verband, indem Sie Positionen zur beruflichen Bildung eine breite demokratische Basis geben!
vlbs - Wir wählen die Zukunft der beruflichen Bildung
Update: Kostendämpfungspauschale
Bereits am 12. Januar (siehe unten) hatten wir darauf hingewiesen, dass die Kostendämpfungspauschale wegfallen würde. Dies ist nun in der am 23. März 2022 verabschiedeten Gesetzgebung für Beamte und Beamtinnen des Landes NRW berücksichtigt worden:
Update: Kinderbetreuung in der Coronapandemie
Kinderbetreuung in der Coronapandemie: Regelung bis zum 23. September verlängert
Die hohen Infektionszahlen in Kitas und Schulen stellen Eltern vor eine Belastungsprobe: Wer kümmert sich um das Kind, wenn die Betreuung pandemiebedingt ausfällt oder das Kind erkrankt ist? Bis zum 23. September 2022 können zusätzliche Sonderurlaubs- bzw. Kinderkrankentage beantragt werden.Update: Ordnungsmaßnahmen
Am 9. März ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich u. a. Änderungen bei den Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG), die wir für Sie aktuell zusammengestellt haben.
Ukraine-Konflikt
Der Krieg in der Ukraine fordert uns als Lehrkräfte heraus, das Thema Krieg in der Ukraine zu thematisieren und uns der Ängste und Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler anzunehmen. Nach der Corona-Pandemie befinden wir uns also in einer erneuten Krise. Aber wir nehmen die Herausforderung an und lassen niemandem zurück! Hier finden Sie zur Unterstützung einige ausgewählte Links zu geeigneten Unterrichtsmaterialien:
Corona-Sonderzahlung
Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.