Gute Verbandsarbeit für Ihre Gesundheit
Weiterhin kostenfreie FFP2-Masken an öffentlichen Schulen & Antigen-Selbsttests nunmehr mit gebrauchsfertigen Teströhrchen
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Grundsätzlich werden mit diesem Artikelgesetz die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Alimentation kinderreicher Familien umgesetzt. Darüber hinaus erfolgt eine Neuregelung der Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. Gleichzeitig wird redaktioneller Änderungsbedarf im Landesbesoldungsgesetz und im Landesbeamtenversorgungsgesetz umgesetzt. Das BVerfG hat betont, dass grundsätzlich nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.
Nach außergewöhnlich schwierigen Verhandlungen und einer zähen Verweigerungshaltung der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) war es allen beteiligten Berufsgruppen in der dbb-Bundestarifunion ein besonderes Anliegen, zunächst den Pflegebereich durch diesen Tarifabschluss in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Trotz der aktuellen Einschränkungen, die sich durch die Coronapandemie ergeben, war die Teilnehmerzahl auf der Demonstration am 25.11.2021 vor dem Finanzministerium und dem Landtag NRW bemerkenswert. Viele unserer angestellten und verbeamteten Kolleginnen und Kollegen waren dabei, um den drohenden Reallohnverlust als nicht akzeptabel zu proklamieren.
Auf der Vertreterversammlung am 19./20. November wurde unser alter Landesvorsitzender Michael Suermann mit überwältigender Mehrheit zum neuen Landesvorsitzenden des vlbs gewählt und damit in seinem Amt bestätigt.
Die Einkommensrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder hat auch in der zweiten Verhandlungsrunde keine Fortschritte gebracht. Die Arbeitgeber mauern weiter! Erst klatschen und jetzt Klatsche?! Zur dritten Verhandlungsrunde am 27./28. November 2021 erhöhen wir den Druck!
Im letzten Monat haben sich auf Einladung des schulpolitischen Sprechers der SPD Jochen Ott, Herr Duin (Geschäftsführer HWK zu Köln), Herr Dr. Fuhrmann (Geschäftsführer HWK Düsseldorf), Herr Oehme (Geschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages) Michael Suermann (Vorsitzender), Olaf Schmiemann (Vorsitzender Ausschuss Bildungspolitik) und Frank Hoppen (Sprecher Arbeitskreis Fachlehrer) zu einem Gesprächstermin im Landtag getroffen. In diesem Gespräch ging es unter anderem darum, das Handwerk um Unterstützung in Bezug auf Aus- Fort- und Weiterbildung von Werkstattlehrkräften zu bitten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 04.05.2020 (Az.: 2 BvL 4/18) die begründete Vermutung geäußert, dass die Beamtenbesoldung zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig sei. Nach dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation muss der Dienstherr Beamtinnen und Beamten einen Lebensunterhalt gewähren, der ihrem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht (Art. 33 Abs. 5 GG).
5% auf eine Laufzeit von 12 Monaten ist eine Forderung der dbb-Tarifunion, die bei der aktuellen Inflationsrate nur eine Mindestforderung sein kann! Wie der Arbeitgeber mit solchen berechtigten Forderungen umzugehen droht, ist mehr als unanständig. Der Abschluss des TVÖD in 2020 sowie der Tarifabschluss in Hessen 2021 haben gezeigt, dass erhebliche Reallohnverluste der Beschäftigten im ÖD billigend in Kauf genommen werden, um die Staatskassen zu sanieren. Rechnen wir die Ergebnisse des TVÖD und Hessens in jährliche Zuwächse um, so ergibt das in beiden Fällen um die 1,02% p.a.! Bei einer derzeitigen Inflationsrate von ca. 4% und mehr ergibt das einen jährlichen Verlust von ca. 3% p.a. oder über die immer länger werdenden Laufzeiten von 28 Monaten gerechnet einen Gesamtverlust von 7%. Und dies sind bereits realisierte Abschlüsse. D.h. die Kaufkraft der Beschäftigten sinkt permanent und hat sich nach den 28 Monaten Laufzeit auf -7% akkumuliert. So werden aus 4000 Euro Netto mal eben 3720 Euro netto!