Widerspruch einlegen – Amtsangemessene Besoldung sichern!
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2022 und muss ggf. im kommenden Jahr 2023 erneut gestellt werden.
Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023
Stellungnahme des vlbs zum
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2023
(Haushaltsgesetz 2023) Schwerpunkt Personaletat 2023, Drucksache 18/1200
Mehr Stellen und bessere Bedingungen für die Berufskollegs in NRW!
Am 15.11.2023 fand die Anhörung der Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften im Fachausschuss Finanzen und Personal des Landes NRW statt.
164 Stellen "gehen alleine dabei drauf", ausgefallenen Unterricht zu erfassen. "Die Sau wird von Wiegen alleine nicht fett!", das waren die Worte unseres Ehrenvorsitzenden Wolfgang Brückner auf der Vertreterversammlung 2009. Michael Suermann brachte ein Beispiel aus dem Straßenbau, um diesen systemischen Unsinn erneut zu verdeutlichen.Neues vom AK Lehrergesundheit: Corona als Dienstunfall
Situation: Corona wird als Dienstunfall großteils nicht anerkannt. Zudem ist unklar, wie viele Fälle es überhaupt gibt. Unsere Dienststelle ist der Ansicht, dass Corona und Dienstunfall nichts miteinander zu tun haben. Der Hauptpersonalrat hingegen befürwortet zumindest die Aufnahme in eine Statistik. Offensichtlich ist aber, dass Verbeamtete und Tarifbeschäftigte beim Thema Dienstunfall/Arbeitsunfall unterschiedlich behandelt werden...
AK Nachhaltigkeit im „Zerbrechlichen Paradies“
"Glück Auf!" in Oberhausen - VLBS-Mitglieder besuchen die Ausstellung „Das zerbrechliche Paradies“ – Präsenztreffen des Arbeitskreis Nachhaltigkeit im Anschluss
Bezirk Arnsberg schult Lehrerräte
Am 27.10.2022 haben Anja Griesche, Karola Petry Johannes Schütte und Frank Hoppen eine Lehrerräteschulung im Bezirk Arnsberg durchgeführt. Diese war landesweit ausgeschrieben und es haben Teilnehmer:innen aus den Bezirken Arnsberg, Münster, Köln und Detmold teilgenommen. ...
Aktuelles aus dem Bereich Besoldung und Versorgung
Zum 01.12.2022 werden zwei Gesetzesänderungen umgesetzt, wodurch sich bei der Auszahlung der Bezüge wesentliche Änderungen ergeben.
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 beruht auf der Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im letzten Jahr:
Mit der zweiten Gesetzesänderung ergibt sich eine bessere Besoldung für Familien. Dafür wurde das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien neu strukturiert und gilt rückwirkend ab 01.01.2022.
„KickOff“ des Arbeitskreises Gesundheits- und Pflegeberufe
Wir starten! Arbeitskreis Gesundheits- und Pflegeberufe: Konstituierende Sitzung am 10. November 2022, um 17 Uhr (ZOOM)