Der vlbs begrüßt die Entscheidung zu den Schulschließungen und lobt das besonnene Vorgehen des Ministeriums für Schule und Bildung sowie der Landesregierung

Besonders zu loben ist das besonnene Vorgehen des Landes, so dass durch das abgestufte Vorgehen am Montag und Dienstag Eltern Zeit gewinnen, um die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder zu organisieren.

Der vlbs unterstützt die Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung, an den FHR- und AHR-Prüfungsterminen festzuhalten, so dass den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile hinsichtlich ihrer Prüfungen sowie ihrer weiteren Schul- bzw. Berufslaufbahn entstehen.
Der vlbs weist in diesem Zusammenhang darauf hin, die zusätzlichen Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer durch die verschobene Zeitschiene der Abschlussprüfungen zu berücksichtigen. Die Landesregierung steht jetzt vor der großen Aufgabe und in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen, dass die anstehenden Prüfungen verlässlich durchgeführt werden können.

Die Industrie- und Handwerkskammern haben am Freitag beschlossen, dass bundesweit alle Ausbildungs- und Weiterbildungsprüfungen abgesetzt werden.
Alle Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 16. März 2020 bis 24. April 2020 werden wie folgt abgesetzt:

  1. Alle schriftlichen und praktischen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 werden abgesagt.
  2. Die Abschlussprüfungen Teil 1 werden an einem noch festzulegenden Termin nachgeholt.
  3. Alle Weiterbildungsprüfungen, die im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 24. April 2020 stattfinden sollte, werden abgesagt. Dies betrifft auch die AdA-Prüfung.
  4. Bei Sach- und Fachkundeprüfungen erfolgt eine Risikobewertung im Einzelfall. Dazu wird tagesaktuell über die jeweilige IHK- Website informiert.