aktuell: Widerspruch gegen nicht amtsangemessene Alimentation
Protestieren Sie und sichern Sie sich alle juristischen Optionen bezüglich Ihrer nicht amtsangemessenen Alimentation!
aktuell: Anwärterbezüge dicht an der Armutsgrenze!
Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind Alleinlebende mit einem jährlichen Nettoeinkommen von 15.000 Euro armutsgefährdet. Die derzeitigen Anwärterbezüge für unverheiratete und kinderlose Studienreferendarinnen und -referendare liegen in NRW netto bei ca. 1.400 €. Dass sich die Bezüge an der Berufseinstiegsbesoldung einer Studienrätin/eines Studienrates z. A. (A 13) orientieren ist wenig tröstlich, denn es ist offensichtlich: Mit den derzeitigen Anwärterbezügen in gehören Studienreferendarin bzw. Studienreferendar zur Gruppe der armutsgefährdeten Menschen.
Widerspruch einlegen – Amtsangemessene Besoldung sichern!
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2022 und muss ggf. im kommenden Jahr 2023 erneut gestellt werden.