Die Empörung bei den Kolleginnen und Kollegen am Berufskolleg ist groß. „Wir fühlen uns im Stich gelassen!“ So die Aussage vieler Lehrerinnen und Lehrer, die am Donnerstag, den 23.4.20 wieder den Präsenzunterricht aufnehmen sollen.

Wo genau liegt das Problem?
Die getroffenen Aussagen seitens des Ministeriums sämtlichen Abschlussklassen am Berufskolleg ein Unterrichtsangebot zu unterbreiten, trifft die Schulen unerwartet. Je nach Strukturierung der Berufskollegs handelt es sich hier um bis zu 1000 Schülerinnen und Schülern, welche am Donnerstag in den Schulen sein werden.
Als Grundlage der Hygieneplanung wurde den Schulen ein Papier aus dem Jahre 2015 zur Verfügung gestellt. Wir befinden uns am Anfang einer Pandemie, da ist es mehr als berechtigt die Brauchbarkeit solcher Unterlagen anzuzweifeln.
Um mit den Planungen für kommende Woche beginnen zu können, fehlen immer noch zahlreiche Informationen. Schulen benötigen dringend Angaben über die maximale Anzahl von Personen, die sich in einen Raum aufhalten dürfen. Weiter müssen Risikogruppen objektiv identifiziert werden können, damit Menschen nicht in Gefahr gebracht werden.

Die Gesundheit der Menschen in der Schule hat oberste Priorität!

Der vlbs empfiehlt:

  • Unter Beachtung der jeweiligen räumlichen Kapazitäten und der schulischen Personaleinsatzkonzepte ab dem 23.04.2020 nur eine schrittweise Wiederaufnahme der Prüfungsvorbereitung, in der Reihenfolge Fachschule, AHR-, FHR-, FS-, Berufsschul-, BFS- und AV Bildungsgänge zu organisieren.
  • Lerngruppen so einzuteilen, dass der Sicherheitsabstand von 1,5m unbedingt gewährleistet ist. Das setzt eine deutliche Gruppenreduzierung voraus, da beim Betreten und Verlassen der Räume ebenfalls eine entsprechende Distanz zu wahren ist.
  • Gegenstand der Prüfungsvorbereitung sollten die Prüfungsfächer sein.
  • Gebäudezutritt, Unterrichtsumfang und Pausen sollten ortsbezogen und unter Infektionsschutzaspekten entsprechend gestaltet werden. Die landesweiten Empfehlungen des Universitätsklinikums Bonn für die Notbetreuung in Schulen (25.03.2020) sollten hier zugrunde gelegt werden.

Für die Durchführung von Prüfungen ist die Stellungnahme der Gesellschaft für Krankenhaushygiene zu empfehlen:
https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/2020_04_16_Stellungnahme-DGKH-BVOEGD-GHUPPraeventivkonzept.pdf

Michael Suermann
vlbs-Vorsitzender

vlbs – wir setzen uns für Sie ein!